Beim E-Scooter-Kauf genau hinschauen

Seit knapp zwei Jahren gehören E-Scooter gerade in deutschen Städten zum inzwischen gewohnten Straßenbild. Wer ein 'Elektrokleinstfahrzeug' kaufen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt.

Beim E-Scooter-Kauf genau hinschauen
mid Groß-Gerau - An den Anblick von Steh-Elektrorollern in deutschen Städten hat man sich längst gewöhnt. pixabay.com


Seit knapp zwei Jahren gehören E-Scooter gerade in deutschen Städten zum inzwischen gewohnten Straßenbild. Wer ein "Elektrokleinstfahrzeug" kaufen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt, so der TÜV Rheinland.

"E-Scooter ohne Betriebserlaubnis sind für öffentliche Straßen nicht zugelassen. Sie dürfen nur auf privatem Gelände gefahren werden", sagt dessen Zweiradexperte Jens Peuker. "Etwaige Zweifel an der Straßenverkehrszulassung lassen sich mit einem Blick in die Betriebserlaubnis oder auf das vorgeschriebene Typenschild am Scooter beseitigen." Der TÜV Rheinland prüft übrigens selbst E-Scooter für die Straßenzulassung.

Gut erkennbar ist die generell vorgeschriebene Haftpflichtversicherung an der Versicherungsplakette am Fahrzeug. Bei Leih-Scootern sollte man vor Fahrtantritt jedoch stets prüfen, ob die Bremsen funktionieren. Außerdem sollten wichtige Bauteile wie Lenkung und Räder kein übermäßiges Spiel aufweisen.

Rund 130 Modelle sind derzeit vom Kraftfahrtbundesamt für den Straßenverkehr zugelassen. Zur technischen Ausstattung gehören zwingend die Beleuchtung vorne und hinten, eine Klingel und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Entscheidend für das Fahrverhalten und den Fahrkomfort sind aber laut der Rheinländer Federung, Größe der Räder, ob die Reifen aus Gummi oder mit Luft gefüllt sind, wie schwer das Fahrzeug ist und welche Bremstechnik eingebaut wurde.

Weil es große Unterschiede bei Preisen und Technik gibt, empfehlen die TÜV-Fachleute, sich vor dem Kauf eines E-Scooters beraten zu lassen. "Unabhängig vom Modell empfehlen wir, nur bei bekannten Händlern und seriösen Quellen zu kaufen", so Peuker. Dies sei etwa bei Reklamationen, für die Wartung oder in Garantiefällen wichtig.

Die Gebrauchsanweisung sollte vor der ersten Fahrt genau gelesen und befolgt werden. Dies gilt speziell für die Sicherheitsausstattung und für den Einsatz von Akku und Ladesystem. Vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr sollte unbedingt auf einer freien Fläche die Handhabung geübt und das Fahrverhalten kennengelernt werden.

Dabei ist die Fahrt mit dem E-Scooter selbst für geübte Radfahrer anfangs ein Balanceakt. Besonders die sehr direkte Lenkung und der geringe Raddurchmesser sind gewöhnungsbedürftig. "Auf kleinere Unebenheiten, Bodenwellen, an Bordsteinkanten, beim Wechsel des Straßenbelags und auf Kopfsteinpflaster reagieren E-Scooter völlig anders als beispielsweise Fahrräder. Deshalb sollten beide Hände möglichst an der Lenkstange bleiben", sagt Peuker.

Außer beim Abbiegen: Auf dem Elektro-Stehroller müssen vorschriftsmäßig Handzeichen gegeben werden. Doch beim einhändigen Fahren kann man leicht die Stabilität verlieren und gefährlich ins Wanken geraten. Einige Hersteller haben ihre Modelle inzwischen mit Blinkern ausgestattet, das verbessert die Fahrsicherheit deutlich.

Der Artikel "Beim E-Scooter-Kauf genau hinschauen" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "E-Scooter, Prüforganisation, Ratgeber" von "Rudolf Huber" am 23. März 2021 veröffentlicht.

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