Autofahren

Was tun, wenn's eng wird?

Der Klügere gibt nach? Stimmt nicht ganz, doch an Engstellen müssen sich die Lenker von entgegenkommenden Fahrzeugen verständigen, wer zuerst darf. Ist die Vorfahrt durch Schilder mit rotem und schwarzem Pfeil geregelt, dann gilt das für die gesamte Engstelle.

Was tun, wenn's eng wird?
mid Groß-Gerau - Wenn es eng wird, hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme - sonst kracht's. blende12 / pixabay.com


Der Klügere gibt nach? Stimmt nicht ganz, doch an Engstellen müssen sich die Lenker von entgegenkommenden Fahrzeugen verständigen, wer zuerst darf. Ist die Vorfahrt durch Schilder mit rotem und schwarzem Pfeil geregelt, dann gilt das für die gesamte Engstelle.

Und nicht nur das, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Wartepflichtige muss auch seine Geschwindigkeit stark reduzieren, wenn er die Engstelle in einer Kurve nicht ganz einsehen kann. Notfalls muss er anhalten und zurücksetzen, heißt es in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (AZ: 7 U 225/19).

Was war passiert? Zwei Fahrzeuge kollidierten in einer Kurve. Dort war so eng, dass nur ein Kfz durchpasste. An beiden Seiten der Kurve gab es Büsche und Bäume, die die Einsicht erschwerten. Die Beklagte hatte mit dem Verkehrszeichen "roter und schwarzer Pfeil" den Vorrang vor der Klägerin. Die Klägerin meinte, in die Kurve mit einer Geschwindigkeit von 45 bis 50 km/h eingefahren zu sein.

Das Landgericht erkannte auf eine Mithaftung der Klägerin von 70 Prozent. Diese Einschätzung bestätigte das Oberlandesgericht. Denn beide hätten gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen. Denn sie hätten sich, als sie in der Engstelle nebeneinanderstanden, sich zwar ausgetauscht, allerdings nicht darüber, wie die Situation aufgelöst werden könnte. Das ist aber die Grundvoraussetzung beim Passieren von Engstellen.

Die Klägerin hafte überwiegend, weil sie den Vorrang der Beklagten nicht beachtete. Sie hatte zwar erklärt, dass sie die Entgegenkommende wegen der Bäume und Büsche nicht habe sehen können. Das überzeugte das Gericht aber nicht: Dann hätte sie eben viel langsamer in die Kurve fahren müssen als mit den von ihr angegebenen Geschwindigkeit, so die Richter. Sie hätte sicherstellen müssen, dass kein Fahrzeug entgegenkomme. Im Zweifel hätte sie dann rechtzeitig anhalten und zurücksetzen müssen.

Der Artikel "Was tun, wenn's eng wird?" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Autofahren, Straßenverkehr, Unfall, Ratgeber" von "Rudolf Huber" am 24. März 2021 veröffentlicht.

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