Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Vor allem in den Innenstädten steigen Menschen auch im Winter auf den E-Scooter. Dabei birgt die Fortbewegung mit dem elektrischen Tretroller schon im Sommer so einige Gefahren. Doch bei nasskaltem Schmuddelwetter ist ganz besondere Vorsicht geboten, betonen die TÜV-Experten.
Vor allem in den Innenstädten steigen Menschen auch im Winter auf den E-Scooter. Dabei birgt die Fortbewegung mit dem elektrischen Tretroller schon im Sommer so einige Gefahren. Doch bei nasskaltem Schmuddelwetter ist ganz besondere Vorsicht geboten, betonen die TÜV-Experten.
"E-Scooter sind wie Fahrräder oder Motorräder einspurige Fahrzeuge, die besonders anfällig für rutschige oder glatte Fahrbahnen sind", sagt Frank Schneider, Mobilitätsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). Darüber hinaus könnten E-Scooter-Fahrer trotz vorgeschriebener Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit leicht übersehen werden.
Grundsätzlich können E-Scooter auch im Winter gefahren werden. Es kommt aber immer auf das Wetter und die aktuellen Straßenverhältnisse an. In der kalten Jahreszeit ist es lange dunkel, Regen oder Nebel können die Sicht beeinträchtigen und es ist häufig glatt auf Straßen und Wegen. Gerade auf Fahrradwegen oder Straßen mit Kopfsteinpflaster kann es bei Reif-, Schnee- oder Eisglätte schnell rutschig werden.
Bei starker Schnee- oder Eisglätte sollte man auf Fahrten mit E-Scootern allerdings ganz verzichten und auf andere Verkehrsmittel umsteigen, raten Experten. In diesen Fällen sollten auch die Vermieter ihre E-Scooter umgehend sperren, um Unfälle zu vermeiden. Über ihre Smartphone-Apps können die Verleiher ihre Kunden über lokale Extremwetterlagen wie Blitzeis informieren und die Vermietung vorübergehend aussetzen.
Spezielle technische Anforderungen für den Winter, zum Beispiel besondere Winterreifen, gibt es für E-Scooter nicht. Unabhängig von der Jahreszeit sollten E-Scooter aus Sicht des TÜV-Verbands mit Blinkern ausgestattet werden. Das ist bisher nicht vorgeschrieben. Hintergrund: Signalisieren E-Scooter-Fahrer Richtungswechsel per Handzeichen, müssen sie den Lenker loslassen. Das beeinträchtigt die Fahrstabilität und erhöht das Risiko eines Sturzes.
Außerdem sollten E-Scooter-Fahrer einen Helm tragen. Eine Helmpflicht besteht aber nicht. Vereinzelt sind Verleiher bereits dazu übergegangen, ihre E-Scooter mit Blinkern, größeren Reifen für mehr Fahrstabilität und einem Helm auszurüsten.
Der Artikel "Mit dem E-Scooter sicher durch den Winter" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Mobilität, Elektro-Scooter, Winter, Verkehrssicherheit, Ratgeber" von "Ralf Loweg" am 19. Januar 2021 veröffentlicht.
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