Tipp: Fahren üben für die Prüfung - Niemals auf dem Supermarktparkplatz

Ein Supermarktparkplatz am Sonntag oder ein abgelegenes Gewerbegebiet – wer dem Nachwuchs das Autofahren beibringt, wählt auch mal die falschen Strecken. Das kann für Ärger sorgen.  

Tipp: Fahren üben für die Prüfung   - Niemals auf dem Supermarktparkplatz
Wer für die Führerscheinprüfung übt, tut das am besten auf einem Privatgrundstück Foto: SP-X

Wer mit dem Nachwuchs für die praktische Führerscheinprüfung übt, sollte das nicht im öffentlichen Straßenverkehr tun. Auch Parkplätze von Einkaufsmärkten sind tabu. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen, warnt die R+V Versicherung. Zusätzlich kann dem Führerscheinanwärter für mehrere Jahre die Teilnahme an der Fahrprüfung verboten werden.  

Dem Fahrzeughalter droht ebenfalls eine Geldstrafe und zusätzlich der Entzug des Führerscheins. Bei einem Unfall kann darüber hinaus die Versicherung die Zahlung für Schäden am eigenen Fahrzeug verweigern. Wer das Fahren üben will, sollte dies daher entweder auf einem reinen Privatgrundstück oder speziellen Verkehrsübungsplätzen tun.  

Der Artikel "Tipp: Fahren üben für die Prüfung - Niemals auf dem Supermarktparkplatz " wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Tipp: Fahren üben für die Prüfung " von "Holger Holzer/SP-X" am 11. März 2025 veröffentlicht.

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