Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
In der Schweiz dürfen Autos künftig hochautomatisiert selbst fahren. Auch für Robotaxis und Parkhäuser gibt es neue Regelungen.
Hochautomatisiertes Fahren ist künftig auch in der Schweiz erlaubt Foto: Mercedes-Benz
Die Schweiz macht den Weg für das automatisierte Fahren frei. Der Bundesrat hat nun eine entsprechende Verordnung verabschiedet, die am 1. März in Kraft tritt. Sie erlaubt drei Anwendungsfälle. Genutzt werden darf dann ein sogenannter „Autobahnpilot“, bei dem der Fahrer das Steuer zeitweise an die Maschine übergeben darf und den Verkehr nicht mehr dauernd zu überwachen braucht. So ist etwa Zeitung lesen oder Video gucken an Bord möglich. Allerdings muss der Mensch im Notfall jederzeit eingreifen können – Schlafen ist also nicht erlaubt. In Deutschland ist dieses Fahren auf dem sogenannte Autonomie-Level 3 ebenfalls möglich. Angeboten wird entsprechende Technik von Mercedes und BMW.
In der Schweiz ebenfalls erlaubt ist der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken. Zuständig sind die jeweiligen Kantone. Die führerlosen Fahrzeuge müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden, der im Notfall eingreifen kann. Diese Regelung richtet sich vor allem an autonome Shuttle-Dienste oder Fahrzeuge im Gütertransport. Zudem ist in der Schweiz künftig das automatisierte Parken ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich. Einzelheiten regeln die jeweiligen Kantone und Gemeinden. Beide Varianten des autonomen Fahrens sind auch in Deutschland bereits möglich.
Der Artikel "Autonomes Fahren - Schweiz erlaubt Level 3 " wurde in der Rubrik LOGISTIK | LAGER & TRANSPORT mit dem Keywords "Autonomes Fahren " von "Holger Holzer/SP-X" am 18. Dezember 2024 veröffentlicht.
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