S-Pedelec rechtlich kein "Fahrrad" mehr

Wer mit einem normalen Pedelec nicht schnell genug vorankommt, kann auch zu einem S Pedelec greifen: Sein Elektromotor arbeitet beim Treten nicht nur bis 25 km/h mit, sondern bis 45 km/h. Jedoch ist Vorsicht geboten.

S-Pedelec rechtlich kein
mid Groß-Gerau - Nur die klassischen Pedelecs sind rechtlich als Fahrräder eingestuft; sogenannte S-Pedelecs sind Kleinkrafträder und brauchen ein Versicherungskennzeichen. Dekra


Wer mit einem normalen Pedelec nicht schnell genug vorankommt, kann auch zu einem S Pedelec greifen: Sein Elektromotor arbeitet beim Treten nicht nur bis 25 km/h mit, sondern bis 45 km/h. Jedoch ist Vorsicht geboten, warnen Sicherheitsexperten der Prüforganisation Dekra: Die superschnellen E-Bikes gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Das hat handfeste Konsequenzen in puncto Versicherung, Kennzeichen, Führerschein und Helmpflicht.

Als Nenndauerleistung sind maximal 4.000 Watt erlaubt, für die normalen E-Bikes gilt dagegen ein Limit von 250 Watt. Dieser Leistungsschub hat die Einstufung der Speed-Bikes als Kleinkrafträder zur Folge. Sie unterliegen der Versicherungspflicht, brauchen ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Wer ein S-Pedelec fahren will, benötigt zudem die Fahrerlaubnis der Klasse AM und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Zulassung ist nicht erforderlich, auch Kfz-Steuer fällt nicht an.

Der Status als Kleinkraftrad hat auch Konsequenzen im Straßenverkehr. S-Pedelecs dürfen nicht auf Radwegen fahren, sondern müssen die Fahrbahn benutzen. Auch für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen und Plätze sind für sie tabu. Wie beim Mofa oder Motorrad ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben. Das kann in aller Regel kein herkömmlicher Fahrradschutzhelm sein, sondern sollte den Prüfkriterien genügen, die den potenziell höheren Anprallgeschwindigkeiten Rechnung tragen. Wichtig: Wer ein S-Pedelec fährt, muss die Alkoholgrenzwerte einhalten, die für Fahrer von Kraftfahrzeugen gelten.

Der große Verkaufsschlager der letzten Jahre sind nach wie vor die klassischen Pedelecs. Der Elektromotor unterstützt beim Treten bis 25 km/h, die Leistung ist auf 250 Watt limitiert. Viele Topmodelle haben bereits ein Drehmoment von bis zu 85 Newtonmetern und sorgen für eine ansehnliche Dynamik. Viele haben zudem eine Anfahr- und Schiebehilfe an Bord, die vor allem das Schieben an Steigungen erleichtert. Pedelecs sind verkehrsrechtlich dem Fahrrad gleichgestellt und unterliegen im Straßenverkehr den gleichen Regeln.

Der Artikel "S-Pedelec rechtlich kein "Fahrrad" mehr" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "S-Pedelec, Sicherheit, Recht, Ratgeber" von "Lars Wallerang" am 21. August 2024 veröffentlicht.

Weitere Meldungen

Anzeige

Videos