Kultfahrzeug Opel Kadett E
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Wenn es im Ausland zu einem Unfall oder einer Panne kommt, kann dies Reisende vor besondere Herausforderungen stellen: Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren die Schadensabwicklung. Der Automobil-Club Verkehr (ACV) gibt Tipps für Urlaubsfahrten mit dem Auto.
mid Groß-Gerau - Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren die Schadensabwicklung im Ausland. ACV / Sven-stock.adobe.com / Sven Brandenburg
Wenn es im Ausland zu einem Unfall oder einer Panne kommt, kann dies Reisende vor besondere Herausforderungen stellen: Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren die Schadensabwicklung. Der Automobil-Club Verkehr (ACV) gibt Tipps für Urlaubsfahrten mit dem Auto.
Ein gründlicher Check des Fahrzeugs vor Reiseantritt kann viele Pannen verhindern. Dazu gehört die Überprüfung von Scheinwerfern, Batterie, Zündkerzen, Ölstand, Reifendruck und Profiltiefe. Zudem sollten Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten für alle Insassen an Bord sein. In Spanien beispielsweise sind zwei Warnwesten im Kofferraum Pflicht, in vielen anderen Ländern müssen Warnwesten sogar für alle Insassen vorgehalten werden.
Wichtige Dokumente wie Pässe und Notfallkontakte sollten griffbereit sein. Die Internationale Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) weist eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung nach und erleichtert im Ernstfall die Schadensabwicklung. Die Karte ist in einigen Nicht-EU-Ländern verpflichtend, sie vereinfacht aber auch innerhalb der EU den Verwaltungsaufwand, falls im Urlaub etwas passiert.
Bei Unfällen im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich. Neben der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung sollte auch eine Auslandsschadenschutz-Versicherung in Betracht gezogen werden. Diese deckt zusätzliche Kosten ab, die bei Unfällen im Ausland entstehen können. Zudem bietet die Mitgliedschaft in einem Automobilclub Sicherheit.
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls gilt es, die Unfallstelle absichern. Dazu gehört, die Warnblinkanlage einzuschalten, das Fahrzeug - wenn möglich - auf den Seitenstreifen oder in eine Parkbucht zu lenken, und vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anzuziehen. Das Warndreieck sollte in ausreichendem Abstand aufgestellt werden: auf Autobahnen mindestens 150 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und innerorts 50 Meter. Zudem sollte die Beleuchtung des Fahrzeugs tagsüber und nachts eingeschaltet sein. Sollte bei einem Unfall jemand verletzt worden sein, muss Erste Hilfe geleistet werden und bei schweren Verletzungen der Rettungsdienst benachrichtigt werden. Die Notrufnummer 112 gilt europaweit.
Auch wenn es bei einem Unfall nur zu Sachschäden gekommen ist, sollte die Polizei benachrichtigt werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann. In einigen Ländern kommt die Polizei zwar nur bei Personenschäden, trotzdem rät der ACV dazu, sie zu informieren. Oft ist eine polizeiliche Unfallaufnahme Voraussetzung für einen späteren Schadensersatz. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, sollten Betroffene ihren Automobilclub anfordern. Ohne Mitgliedschaft besteht die Option, einen lokalen, aber teuren Abschleppdienst zu kontaktieren. Damit der Pannenservice so schnell wie möglich eintrifft, empfiehlt es sich, den eigenen Standort so genau wie möglich anzugeben, zum Beispiel mit Hilfe von Navigations-Apps für das Smartphone.
Eine umfassende Dokumentation des Unfalls oder der Panne erleichtert die spätere Schadensregulierung. Unfallort sowie Schäden, Bremsspuren oder Glassplitter sollten fotografiert und bei Anwesenheit der Polizei zudem ein Schadensprotokoll ausgestellt werden. Nach der Räumung der Pannen- oder Unfallstelle empfiehlt es sich, die Versicherung zeitnah über den Schaden zu informieren.
Der Artikel "Urlaub mit dem Auto: Was im Ausland zu beachten ist" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Unfall, Ausland, Pannenhilfe, Ratgeber, Verkehr" von "Solveig Grewe" am 19. Juni 2024 veröffentlicht.
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