Motorschaden in Hamburg? So finden Sie einen fairen Käufer
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Schon im frühen Vorschulalter können Kinder das Radfahren lernen; den Straßenverkehr bewältigen sie aber noch nicht.
mid Groß-Gerau - Eine Helmpflicht besteht in Deutschland zwar weder für Kinder noch für Erwachsene, doch Experten raten allen Radlern, unbedingt einen Helm zu tragen. SylwiaAptacy / pixabay.com
Schon im frühen Vorschulalter können Kinder das Radfahren lernen; den Straßenverkehr bewältigen sie aber noch nicht. So sind nach Zahlen vom Statistischen Bundesamt die meisten Kindern, die im Straßenverkehr verunglücken, mit dem Fahrrad unterwegs (36 Prozent).
Wenn kleine Kinder mit drei oder vier Jahren Fahrrad fahren gelernt haben, sind die Eltern mit Recht stolz. Man darf aber nicht übersehen, dass diese neue Fertigkeit sich auf den reinen Bewegungsablauf des Radfahrens beschränkt. Die Kleinen können noch nicht anderen Leuten ausweichen, gezielt bremsen, Entfernungen abschätzen und ihr Verhalten anpassen. Das lernen sie erst durch Versuch und Irrtum und durch Nachahmung der Erwachsenen. Eltern sollten das Radfahren im Verkehr also dringend mit ihren Kindern gemeinsam üben.
Wenn es beim Radeln kracht: Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Kinder und Jugendliche vom vollendeten siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für Schäden, die sie verursachen, nicht verantwortlich, wenn sie zur Zeit der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis ihrer Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht nicht besaßen. Bei der Feststellung der mangelnden Einsichtsfähigkeit sind die spezifischen Eigenheiten ganzer Altersgruppen zu berücksichtigen.
Eine Besonderheit besteht allerdings für die Haftung von Kindern im Straßenverkehr. Diese Vorschrift sieht für den Bereich des Straßenverkehrs einen Ausschluss der fahrlässigen Verantwortlichkeit vor: Kinder haften für von ihnen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn verursachte Schäden erst ab der Vollendung des zehnten Lebensjahres. Die Haftung eines jüngeren Kindes besteht nur, wenn das Kind den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, erklären die Experten des Versicherungskonzerns ARAG.
Gehweg oder Fahrbahn? Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr von der Fahrbahn ausgeschlossen. Sie müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen und dürfen dabei von einer geeigneten Begleitperson auf dem Gehweg begleitet werden. Geeignete Begleitpersonen sind Personen ab dem 16. Lebensjahr. Aber Vorsicht: "Paragraf 2 Absatz 5 StVO spricht ganz gezielt von einer Begleitperson, nicht von beiden Eltern oder der ganzen Familie", warnen die ARAG-Experten. Setzten sich Eltern über diese sogenannte Gehwegbenutzungspflicht hinweg, könne eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen, die unter Umständen teure Folgen hätte.
Eine Helmpflicht besteht in Deutschland zwar weder für Kinder noch für Erwachsene, doch die ARAG-Experten raten allen Radlern, unbedingt einen Helm zu tragen. Denn laut der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) machen Kopfverletzungen 25 Prozent der Verletzungen bei Fahrradunfällen aus. Bei lebensgefährlichen Verletzungen ist sogar überwiegend der Kopf betroffen: Mehr als 70 Prozent aller Radler, die in Lebensgefahr schweben, sind schwer am Kopf verletzt.
Der Artikel "Kinder sicher mit dem Rad unterwegs" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Kinder, Radfahrer, Sicherheit, Ratgeber, Familie" von "Lars Wallerang" am 14. Mai 2024 veröffentlicht.
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