Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?

Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für Neuwagen Pflicht. Auch wenn die elektronischen Helfer in der Regel gut funktionieren und für Sicherheit sorgen, können Fehlfunktionen in Ausnahmesituationen zu Unfällen führen. Die Werkstattkette Auto-Teile-Unger (ATU) zeigt auf, wer in einem solchen Fall haftet.

Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
mid Groß-Gerau - Ab dem 7.Juli 2024 ist eine Vielzahl an Fahrzeugassistenten für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht. ATU


Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für Neuwagen Pflicht. Damit soll die hohe Zahl an jährlich 20.000 Verkehrstoten in der EU gesenkt werden. Auch wenn die elektronischen Helfer in der Regel gut funktionieren und für Sicherheit sorgen, können Fehlfunktionen in Ausnahmesituationen zu Unfällen führen. Die Werkstattkette Auto-Teile-Unger (ATU) zeigt auf, wer in einem solchen Fall haftet.

Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge
"Ab dem 7. Juli sind gewisse Fahrassistenzsysteme für alle Neuwagen in der EU Pflicht. Unter anderem gehören dazu der aktive Spurhalteassistent, der Notbrems- und der Geschwindigkeitsassistent. Von der Regel ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem Stichtag zugelassen wurden", weiß ATU-Rechtsanwalt Moritz Nickl.

Aktiver Spurhalteassistent und Geschwindigkeitsassistent
Zu den künftigen Pflichtsystemen zählen der aktive Spurhalte- sowie der Geschwindigkeitsassistent. "Der aktive Spurhalteassistent überwacht das Verhalten des Fahrzeugs in der Fahrspur. Entfernt es sich zu weit von der Ideallinie, korrigiert das System mit Lenkimpulsen oder einseitigen Bremseingriffen", erklärt der Experte. Weiter fügt er an: "Der Geschwindigkeitsassistent erkennt die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit und bremst das Fahrzeug bei Überschreiten ab. Beide Systeme können die Fahrer jedoch übersteuern, zum Beispiel durch Drücken des Gaspedals oder Gegenlenken."

Unfallgefahr durch Phantombremsung
Ebenfalls verpflichtend ist der Notbremsassistent. "Mithilfe von Multifunktionskameras und Sensoren misst dieser den Abstand zu anderen Fahrzeugen und bremst in gefährlichen Situationen für den Fahrenden", klärt Nickl auf. Verzögert der Notbremsassistent das Fahrzeug plötzlich und unerwartet ohne unmittelbare Gefahr, spricht man von einer Phantombremsung. Daraus können gefährliche Situationen und sogar Unfälle resultieren. Grund für solche Bremsmanöver können defekte oder verschmutzte Sensoren sowie veraltete Straßendaten sein.

Wer ist schuld, wenn der Fahrzeugassistent versagt?
Träten Probleme mit den Fahrassistenzsystemen auf, hafte in den meisten Fällen zunächst der Fahrer. Es komme aber auch auf die näheren Umstände an, zum Beispiel, ob ein Mitverschulden des nachfolgenden Fahrzeugs vorliege, weil beispielsweise der nötige Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Der Fahrzeughersteller selbst könne auch haftbar gemacht oder vom Fahrer in Regress genommen werden, da dieser für die Konstruktion, die Entwicklung und den Einbau der Systeme verantwortlich sei. Doch hierzu gäbe es laut ATU bisher noch keine Präzedenzfälle.

Wartung, Dokumentation und Aufmerksamkeit
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollten Fahrer ihr Fahrzeug regelmäßig zur Wartung bringen, auftretende Unregelmäßigkeiten dokumentieren und sich mit den verbauten Assistenzsystemen vertraut machen. Auch ein Gespräch mit einem Fachmann sei empfehlenswert. Trotz Assistenzsystemen fahre man immer am sichersten, wenn man konzentriert und aufmerksam im Straßenverkehr unterwegs sei.

Der Artikel "Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Assistenzsystem, Europäische Union (EU), Recht, Verkehr, Unfall, Auto, Autofahrer" von "Solveig Grewe" am 26. April 2024 veröffentlicht.

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