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Ab dem 1. Mai 2024 können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Der ADAC erklärt, welche Auswirkungen das für deutsche Autofahrer hat.
mid Groß-Gerau - Bußgelder für Verkehrsverstöße in der Schweiz und in Deutschland im Überblick. ADAC
Ab dem 1. Mai 2024 können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Der ADAC erklärt, welche Auswirkungen das für deutsche Autofahrer hat.
Grundlage für die Regelung ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.
Die neue Regelung gilt nur für Verkehrsverstöße, die ab dem 1. Mai 2024 in der Schweiz begangen werden. Fahrverbote aus der Schweiz haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Autofahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz ebenfalls nicht. Wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Einziehung der Bußgelder aus der Schweiz verantwortlich.
Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Geldbußen bei Verkehrsverstößen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder hierfür ab 60 Euro. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h berechnet sich die Buße in der Schweiz nach Einkommen und es werden ab 60 Tagessätze fällig, in Deutschland hingegen ab 480 Euro. Bei Überschreitungen des Tempolimits um 80 km/h auf Autobahnen oder mehr als 40 km/h in Tempo 30-Zonen drohen im Nachbarland mindestens ein Jahr Gefängnis.
Der ADAC rät, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder ignorieren des Bußgelds können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Das Risiko, bei erneuter Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch. Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden zudem die grenzüberschreitende Eintreibung nicht bezahlter Bußgelder ermöglicht.
Der Artikel "Schweizer Knöllchen gelten jetzt auch in Deutschland" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Bußgeld, Ausland, Recht, Autofahrer, Verkehr" von "Solveig Grewe" am 22. April 2024 veröffentlicht.
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