Kultfahrzeug Opel Kadett E
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Alkohol im Straßenverkehr ist gefährlich und kann teuer werden. Der Auto Club Europa (ACE) ruft dazu auf, Alternativen zum Selbstfahren vorher zu klären und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
mid Groß-Gerau - Auch kleine Mengen von Alkohol schränken das Konzentrations-, Reaktions- und Koordinationsvermögen ein. Story Taler / pixabay.com
Alkohol im Straßenverkehr ist gefährlich und kann teuer werden. Der Auto ClubEuropa (ACE) ruft dazu auf, Alternativen zum Selbstfahren vorher zu klären und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Ob weihnachtlicher Glühwein oder der Neujahrssekt - bereits kleine Mengen Alkohol schränken das Konzentrations-, Reaktions- und Koordinationsvermögen ein. Auch wenn gesetzlich - außer für Fahranfänger in der Probezeit und bis zu einem Alter von 21 Jahren - keine Null-Promille-Grenze vorgesehen ist, sollte Alkohol im Straßenverkehr tabu sein.
Wer E-Scooter, S-Pedelec, Motorrad, Vespa oder Auto mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut fährt, wird mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt. Wer sich auffällig verhält und beispielsweise Schlangenlinien fährt, muss bereits ab 0,3 Promille mit einer Geldstrafe und mindestens einem halben Jahr Führerscheinentzug rechnen.
Möglich ist sogar eine Gefängnisstrafe: Kommt es aufgrund einer Alkoholfahrt zu einem Unfall, drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Für Fahranfänger, also Personen, die ihren Führerschein noch nicht länger als zwei Jahre besitzen, gilt die 0-Promille-Grenze beim Führen eines Kfz.
Radfahren, ob mit herkömmlichem Fahrrad oder E-Bike, wird ab 0,3 Promille Alkohol im Blut als Straftat geahndet, wenn es zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr kommt. Sonst liegt die Promillegrenze für eine Ahndung als Straftat bei 1,6 Promille.
Je nach Alter, Größe, Gewicht und Geschlecht variiert die Zeit, bis der Alkohol im Körper abgebaut ist. Ergo: Die Fahrtauglichkeit lässt sich auch einen Tag nach dem Alkoholkonsum nicht sicher bestimmen. Daher gilt auch Stunden nach dem letzten Drink: laufen oder mitfahren.
Der ACE empfiehlt, sich bereits vor dem Alkoholgenuss über den Heimweg abzustimmen. So kann man einen Fahrenden festlegen, der nichts trinkt, Fahrgemeinschaften bilden oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Nüchtern lässt sich das gut planen.
Ab 7. Juli 2024 muss in allen Neufahrzeugen eine Schnittstelle für sogenannte Alcolocks integriert sein, der Einbau ist noch nicht vorgeschrieben. Solche Alkohol-Wegfahrsperren messen den Alkohol im Atem, ehe sie das Zündschloss freigeben. Der ACE fordert auch den verpflichtenden Einbau, um zu vermeiden, dass Menschen alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen.
Fahrer sollten sich jedoch nicht allein auf technische Systeme verlassen, sondern auch auf ihren gesunden Menschenverstand. Wenn alle aufeinander achten, fahren alle sicher. Denn Umsicht und Rücksicht im Straßenverkehr retten Leben.
Der Artikel "Hände weg vom Steuer bei Alkohol im Blut" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Alkohol, Promille, Führerschein, Verkehr, Sicherheit" von "Solveig Grewe" am 21. Dezember 2023 veröffentlicht.
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