Motorschaden in Hamburg? So finden Sie einen fairen Käufer
Wer in Hamburg unterwegs ist, kennt die Herausforderungen des Stadtverkehrs: Staus, kurze Strecken und einmal
Ein Rettungsdienstfahrer darf eine Kreuzung bei Rot nur überqueren, wenn er sich überzeugt hat, dass er von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wurde. Kommt es zur Kollision mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, weil dessen Fahrer den Rettungswagen aus Unachtsamkeit übersehen bzw. überhört hat, kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in seiner Entscheidung zu dem angefochtene landgerichtlichen Urteil.
mid Groß-Gerau - Der Verkehrssicherheit kommt Vorrang gegenüber dem Interesse des Einsatzfahrzeugs am raschen Vorwärtskommen zu. OLG Frankfurt/ /camillo_jiminez/unsplashvgu08ryjo-s
Ein Rettungsdienstfahrer darf eine Kreuzung bei Rot nur überqueren, wenn er sich überzeugt hat, dass er von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wurde. Kommt es zur Kollision mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, weil dessen Fahrer den Rettungswagen aus Unachtsamkeit übersehen bzw. überhört hat, kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in seiner Entscheidung zu dem angefochtene landgerichtlichen Urteil.
Zwar sei ein Fahrzeug des Rettungsdienstes bei einer Einsatzfahrt von den Vorschriften der StVO befreit. Dennoch komme den Erfordernissen der Verkehrssicherheit stets Vorrang gegenüber den Interessen des Einsatzfahrzeugs am raschen Vorwärtskommen zu, führte das OLG aus.
Je mehr der Sonderrechtsfahrer von Verkehrsregeln abweiche, umso höhere Anforderungen seien an seine Sorgfalt einzuhalten. Er dürfe deshalb eine Kreuzung nur dann bei Rot überqueren, wenn er sich überzeugt habe, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und sich auf seine Absicht eingestellt hätten.
Solange bei einer querenden Straße mit mehreren Fahrspuren eine Fahrspur frei sei und nicht durch wartende Fahrzeuge blockiert werde, dürfe der Sonderrechtsfahrer nicht darauf vertrauen, dass er die Kreuzung gefahrlos überqueren könne. Es gäbe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen allgemeinen Vertrauensgrundsatz zugunsten des bevorrechtigten Fahrers, durch Einschaltung des Blaulichts und des Martinshorns seien die übrigen Verkehrsteilnehmer schon in ausreichender Weise gewarnt, so das OLG Frankfurt.
Der Artikel "Auch ein Rettungswagen muss vorsichtig fahren" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Recht, Verkehr, StVO, Sicherheit, Autofahrer, Rettungsdienst" von "Solveig Grewe" am 20. Dezember 2023 veröffentlicht.
Wer in Hamburg unterwegs ist, kennt die Herausforderungen des Stadtverkehrs: Staus, kurze Strecken und einmal
Das Flugzeug ist in den Augen der Deutschen das sicherste Verkehrsmittel. Am Ende des Rankings, das die HUK-Coburg
Mit steigendem Alter des Fahrers wird der Spritverbrauch des Autos wichtiger. Während für nur 29 Prozent der
Trotz Preiserhöhung von 49 auf 58 Euro seit Januar bleibt das Deutschlandticket beliebt: Im Februar haben rund
Das Auto erfüllt die Mobilitätsbedürfnisse der Deutschen von allen Verkehrsmitteln am besten. Laut der