LKW‑Plus: Aufbauten für den Baustelleneinsatz
In der Bauwirtschaft sind Lastkraftwagen und Zugmaschinen längst nicht mehr nur reine Transportfahrzeuge. Moderne
Warum Weihnachtsmänner sich im Auto vor Bußgeldern in Acht nehmen müssen und ob festliche Dekorationen am Fahrzeug überhaupt erlaubt sind, erklärt das Portal zur Überprüfung von Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht Geblitzt.de.
mid Groß-Gerau - Weihnachtsmänner, die Ärger vermeiden möchten, legen ihre Verkleidung am besten erst nach der Autofahrt an. Geblitzt.de / Lizavetta_Shutterstock
Warum Weihnachtsmänner sich im Auto vor Bußgeldern in Acht nehmen müssen und ob festliche Dekorationen am Fahrzeug überhaupt erlaubt sind, erklärt das Portal zur Überprüfung von Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht Geblitzt.de.
Ob Rudolf-Rotnase-Look fürs Auto oder blinkende Lichterketten im Innenraum - einige Autofahrer dekorieren zur festlichen Jahreszeit nicht nur das eigene Haus, sondern auch ihr Auto. Doch Sicherheit geht vor: Die Windschutzscheibe von innen mit künstlichem Schnee zu verzieren oder den Blick nach hinten durch große Weihnachtssterne zu versperren, ist tabu. "Fahrzeugführer sind laut Paragraph 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dafür verantwortlich, dass ihre Sicht nicht beeinträchtigt ist", erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Außendeko wie eine rote Nase am Kühlergrill und das passende Geweih zum Festklemmen an den Scheiben ist grundsätzlich erlaubt, solange Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen nicht verdeckt werden. Fahrer sollten die Verzierungen allerdings gut befestigen und hohe Geschwindigkeiten meiden, damit sie sich nicht lösen. Blinkende und leuchtende Dekorationen wie Lichterketten sind im Auto nicht gestattet und können zu Verwarnungsgeldern von mindestens 20 Euro führen. "Sorgen die Lichter für Unfälle, können auch höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen", weiß Rechtsanwalt Louven.
Wenn der Weihnachtsmann an Heiligabend mit dem Auto statt dem Rentierschlitten anreist, sollte er hinter dem Steuer am besten keinen unechten Rauschebart und keine tief ins Gesicht gezogene Mütze tragen. "Die Straßenverkehrsordnung verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht zwar kein Punkt, aber ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro", warnt Tom Louven. Wer Ärger vermeiden möchte, legt Bart und Mütze deshalb erst nach der Autofahrt an.
Der Artikel "Knöllchenfrei durch die Weihnachtszeit" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Ratgeber, Bußgeld, StVO, Sicherheit, Scheinwerfer, Verkehr, Autofahrer" von "Solveig Grewe" am 14. Dezember 2023 veröffentlicht.
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