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Zum Weihnachtsmarkt besser ohne Auto

In der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte mit vielen Köstlichkeiten und alkoholhaltigen Heißgetränken. Was nach einer tollen Kombination für kalte Dezembertage klingt, kann am Steuer richtig teuer werden.

Zum Weihnachtsmarkt besser ohne Auto
mid Groß-Gerau - In der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte mit vielen Köstlichkeiten und alkoholhaltigen Heißgetränken. Was nach einer tollen Kombination für kalte Dezembertage klingt, kann am Steuer richtig teuer werden. Julius_Silver / pixabay.com


In der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte mit vielen Köstlichkeiten und alkoholhaltigen Heißgetränken. Was nach einer tollen Kombination für kalte Dezembertage klingt, kann am Steuer richtig teuer werden.

Ob Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle, oft wird unterschätzt, dass die alkoholhaltigen Getränke aufgrund der Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Wie sehr der Alkohol auf einzelne Personen wirkt, hängt von individuellen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht oder Tagesform ab. Die Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit kann dabei schnell täuschen. Auch der Verzehr herzhafter Köstlichkeiten auf den Märkten schützt davor kaum.

"Entgegen der weitläufigen Meinung schafft eine üppige Mahlzeit keine Grundlage für den Alkoholgenuss. Sie kann ihn bestenfalls verzögern. Auf der sicheren Seite ist, wer Alkohol am Steuer vermeidet," sagt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Bei steigendem Alkoholgehalt im Blut wird die Konzentrationsfähigkeit stark eingeschränkt. Bereits kurze Gespräche, Radioansagen oder blinkende Weihnachtsdekoration neben der Fahrbahn können den Fahrer stark ablenken.

Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr müssen mit einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt übrigens analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die 0 Promille-Grenze.

Der Artikel "Zum Weihnachtsmarkt besser ohne Auto" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Automobil, Alkohol, Ratgeber, Winter, Veranstaltung, Bußgeld" von "Jutta Bernhard" am 6. Dezember 2023 veröffentlicht.

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