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Führerscheinentzug: Das gilt im Ausland

Besonders heikel ist für Urlauber ein Entzug der Fahrerlaubnis infolge eines Verkehrsverstoßes im Ausland. Über die Konsequenzen informiert die Coduka GmbH als Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Führerscheinentzug: Das gilt im Ausland
mid Groß-Gerau - Urlaubsfrust bei Führerscheinentzug im Ausland. Coduka GmbH / Krakenimages.com / shutterstock


Besonders heikel ist für Urlauber ein Entzug der Fahrerlaubnis infolge eines Verkehrsverstoßes im Ausland. Über die Konsequenzen informiert die Coduka GmbH als Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Wird man hierzulande zum Beispiel wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt oder beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt, kann je nach Schwere des Verstoßes der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Dass diese Sanktion nicht nur in Deutschland möglich ist, weiß Rechtsanwalt Tom Louven, der auch im Auftrag für Geblitzt.de tätige Experte für Verkehrsrecht.

"Wer im Ausland gegen gültige Verkehrsvorschriften verstößt, muss damit rechnen, dass der Führerschein eingezogen wird. Damit ist die Weiterfahrt im jeweiligen Land untersagt. Dabei kann die Fahrerlaubnis aber nicht dauerhaft entzogen werden, denn das ist nur deutschen Behörden vorbehalten", betont Louven.

Die ausländische Behörde kann den Führerschein demzufolge lediglich verwahren. In diesem Fall ist es nicht immer einfach, die Papiere zurückzuerhalten. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise einzelner Länder sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen. Was aber, wenn der Führerschein nicht direkt vor Ort wieder ausgehändigt wird und keiner der Mitreisenden im Besitz einer Fahrerlaubnis ist: Darf man sich dennoch hinter das Lenkrad setzen?

Hier mahnt Louven zur Vorsicht: "Darauf sollte man besser verzichten. Wird man angehalten und hat keine gültigen Papiere dabei, drohen in Deutschland Bußgelder. Durchfährt man einen Drittstaat, können die Sanktionen noch deutlich höher sein."

Auch im umgekehrten Fall sollte man es nicht darauf ankommen lassen. Wird der Führerschein von deutschen Behörden nach einem Verkehrsverstoß verwahrt, können bei Fahrten im Ausland empfindliche Bußgelder wegen des Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins anfallen.

In manchen Ländern ist sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs oder eine Haftstrafe denkbar, da die Polizeibeamten im Zweifel davon ausgehen können, dass der Führerschein nicht nur vergessen wurde, sondern gar keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.

Weitaus weniger problematisch gestaltet sich die Vorgehensweise, wenn man seinen Führerschein im Ausland verloren hat oder er gestohlen wurde. Dann sollten sowohl die örtliche Polizei als auch das deutsche Konsulat bzw. die Botschaft darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Dort nimmt man dann Kontakt mit der zuständigen nationalen Behörde in Deutschland auf. Kommt dabei heraus, dass die Fahrerlaubnis uneingeschränkt gültig ist, kann die Polizei ein vorläufiges Dokument ausstellen, mit dem der Betroffene im Urlaubsland für einen begrenzten Zeitraum fahren darf.

Der Artikel "Führerscheinentzug: Das gilt im Ausland" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Ratgeber, Bußgeld, Recht, Führerschein, Ausland, Polizei" von "Solveig Grewe" am 24. Juli 2023 veröffentlicht.

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