Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Es kann vorkommen, dass der gebuchte Mietwagen auf einmal verweigert wird. Verbraucherschützer warnen vor einer unangenehmen Praxis im Ausland.
Es kann vorkommen, dass der gebuchte Mietwagen auf einmal verweigert wird. Verbraucherschützer warnen vor einer unangenehmen Praxis im Ausland. Beispiel: Weil er Berufssoldat sei, könne er den Wagen leider nicht wie vereinbart erhalten, erklärte eine Autovermietung in Edinburgh einem Verbraucher aus Brandenburg. Der staunte nicht schlecht, zumal er keinerlei Ausschluss bestimmter Berufsgruppen in seinen Unterlagen fand. Das Fahrzeug bekam er trotzdem nicht. Er musste sich stattdessen nach einem neuen Angebot umsehen und versucht nun, die Zahlung zurückzubuchen.
Was wie ein Einzelfall klingt, ist keiner: Denn einer verweigerten Herausgabe ihres bereits zu Hause gebuchten Mietwagens sehen sich Verbraucher im Ausland häufiger gegenüber, weiß Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Ein wiederkehrendes Problem ist die Nichtakzeptanz von Debitkarten durch die Ausleihstation vor Ort, die eine echte Kreditkarte verlangt", so der Experte. Und das auch, wenn der Mietwagen bereits mit einer Debitkarte bezahlt wurde.
Wer vor Ort einem Anbieter gegenübersteht, der den gebuchten Wagen nicht herausrücken will, dem rät Schaarschmidt, noch am Schalter Kontakt zu seinem Vertrags- oder Vermittlungspartner aufzunehmen. Oft kann dieser durch ein Telefonat mit der Mietstation helfen.
Sehen Betroffene sich trotzdem vor Ort zur Annahme neuer, bisher nicht vereinbarter Bedingungen gezwungen, etwa der, eine unnötige Versicherung abzuschließen, können sie diese unter Protest und Vorbehalt annehmen und mit dieser Formulierung unterschreiben. Dies kann ihnen spätere Rückforderungen erleichtern.
Schon getätigte Kreditkartenzahlungen können Betroffene per sogenanntem Chargeback über die eigene Bank zurückholen. Dafür gewähren Banken meist eine freiwillige Frist von 120 Tagen nach Buchung. Wird der strittige Betrag per Lastschrift eingezogen, gilt zunächst eine Frist von acht Wochen nach Buchungsdatum. Schaarschmidt rät Kunden, sich parallel beim Anbieter zu beschweren. Stellt der Anbieter sich quer, kann ein kostenfreies Streitschlichtungsverfahren für einige große Anbieter beim European Car Rental Conciliation Service in Frage kommen.
Der Artikel "Plötzlich ohne Mietwagen im Ausland" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Mietwagen, Ausland, Recht, Ratgeber" von "Lars Wallerang" am 21. Juli 2023 veröffentlicht.
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