Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Nicht alle Autobesitzer haben ein Neufahrzeug mit serienmäßigen LED-Leuchten. Wer die Scheinwerfer seines Fahrzeugs von Halogen- auf LED-Leuchten umrüsten will, sollte erst einmal prüfen, ob es einen Umrüstsatz gibt, der für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Nicht alle Autobesitzer haben ein Neufahrzeug mit serienmäßigen LED-Leuchten. Wer die Scheinwerfer seines Fahrzeugs von Halogen- auf LED-Leuchten umrüsten will, sollte erst einmal prüfen, ob es einen Umrüstsatz gibt, der für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Immer mehr Fahrzeuge rollen mit modernsten LED-Scheinwerfern über die Straßen. Aber auch viele Fahrer und Fahrerinnen älterer Autos mit Halogen-Scheinwerfern der Kategorien H4 und H7 können die Vorteile der LED-Technik nutzen. Möglich machen es LED-Upgrade-Kits, mit denen sich viele Fahrzeugtypen umrüsten lassen. Erlaubt ist aber nur der Einbau von LED-Leuchten mit Bauartgenehmigung, so die Sachverständigen von Dekra.
In Deutschland dürfen Leuchtmittel ohne allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) und Prüfzeichen der entsprechenden ECE-Regelung nicht im Straßenverkehr verwendet werden. Jeder Scheinwerfer ist zusammen mit dem dazugehörigen Leuchtmittel typgenehmigt. Der Einbau nicht zugelassener Leuchtmittel führt dazu, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Stand Oktober 2022 sind Nachrüstsätze von zwei Leuchtenherstellern am Markt verfügbar. Diese Hersteller haben für ihre LED-Leuchtmittel in Kombination mit bestimmten Scheinwerfertypen eine allgemeine Bauartgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten.
"Es gibt im Internet jede Menge nicht bauartgeprüfter Leuchten aus Fernost, bei denen die Lichtverteilung und Hell-Dunkel-Grenze nicht stimmt", so die Experten. "Das beeinträchtigt unmittelbar die Verkehrssicherheit. Wird der Gegenverkehr geblendet, sind gefährliche Fahrsituationen vorprogrammiert." Führt der Einbau unzulässiger Teile zu einem Unfall, kann der regulierende Versicherer die Leistung ganz oder teilweise einschränken.
Die einfachste Art des Upgrades ist der Austausch der Halogen-Glühlampen durch die passenden LED-Leuchtmittel. Auch der Austausch kompletter Scheinwerfer ist möglich, wenn für das entsprechende Fahrzeug ein Prüfzeugnis über den vorschriftsmäßigen Einbau vorliegt. Da sich die Kosten hier meist im vierstelligen Bereich bewegen, dürfte das aber nur für höherwertige Fahrzeuge interessant sein.
Vorsicht bei Oldtimern: Hier sind beim Austausch der kompletten Scheinwerfer gegen moderne Exemplare mit LED-Technik die Voraussetzungen für die Anerkennung als historische Fahrzeuge (Oldtimer) gemäß § 23 StVZO nicht mehr gegeben. Die Möglichkeit der Nachrüstung der originalen Scheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln wird aktuell in den entsprechenden Fachgremien beraten. Bis zu einer endgültigen Festlegung können Fahrzeuge mit nachgerüsteten LED-Leuchtmitteln nicht als historische Fahrzeuge (Oldtimer) gemäß § 23 StVZO anerkannt werden, auch wenn solche Fahrzeuge bereits in den Kompatibilitätslisten der Leuchtenhersteller aufgeführt sind und der Einbau somit technisch möglich wäre.
Der Artikel "LED-Leuchten bieten bessere Sicht" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Licht, Ratgeber, Sicherheit, Oldtimer, Automobil" von "Jutta Bernhard" am 19. Oktober 2022 veröffentlicht.
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