Mängel am Mietwagen: Wer haftet wofür?

Der Urlaub liegt hinter einem und nun geht es an die Heimreise. Zuvor muss noch der Mietwagen beim Verleiher abgegeben werden. Doch was passiert, wenn während der Miete Kratzer, Dellen oder Steinschläge entstanden sind?

Mängel am Mietwagen: Wer haftet wofür?
mid Groß-Gerau - Der Mieter verantwortet den Schaden an einem Mietwagen. Michael Schwarzenberger / pixabay.com


Der Urlaub liegt hinter uns und nun geht es an die Heimreise. Zuvor muss noch der Mietwagen beim Verleiher abgegeben werden. Doch was passiert, wenn während der Miete Kratzer, Dellen oder Steinschläge entstanden sind? Und was gilt überhaupt als Gebrauchsspur und was als Schaden? Der ACE, Auto Club Europa, erläutert, worauf bei der Rückgabe des Leihwagens zu achten ist.

Eine eindeutige Abgrenzung zwischen gewöhnlichen Gebrauchspuren und tatsächlichen Schäden existiert nicht, die Grenzen verlaufen fließend. Von Fall zu Fall muss also individuell entschieden werden. Grundsätzlich gilt: Der Mieter oder die Mieterin muss den Schaden am Mietwagen verantworten. Eine grobe Orientierung bei der Beantwortung von Haftungsfragen in Deutschland gibt die Einschätzung, ob der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist.

Die Klassiker sind beispielweise Steinschlag oder Hagelschaden. In solchen Fällen kann der Mietende vom Verleiher nicht belangt werden. Kommt es zum Streit, weil in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) etwas anderes steht, empfiehlt der ACE, sich juristische Unterstützung bei einem Anwalt oder einer Anwältin zu holen. Häufig sind solche Klauseln nichtig und werden von Gerichten einkassiert.

Nur selten wissen Mietende schon im Vorfeld, welches Fahrzeug sie vom Autoverleiher erhalten. Viel häufiger werden Verbraucherinnen und Verbraucher überrascht und müssen sich in kürzester Zeit mit einem komplett neuen Pkw vertraut machen. Um Anwendungsfehler zu vermeiden, sollte auf eine gründliche Einweisung bei Mietbeginn bestanden werden.

Für selbstverschuldete Schäden während der Miete - etwa durch falsche Betankung, Verwechslung von Vorwärts- und Rückwärtsgang oder Schaltfehler - haftet der Mietende. Da das auch schnell teuer werden kann, rät der ACE zur Vollkaskoversicherung inklusive Diebstahlschutz möglichst ohne Selbstbeteiligung. Reifen, Felgen, Dach, Unterboden und Glas sollten mitversichert sein, da hier besonders häufig Schäden auftreten.

Der ACE rät allen Mietenden nach jedem Parkvorgang das Fahrzeug gründlich in Augenschein zu nehmen. Werden fremdverschuldete Schäden entdeckt, muss das polizeilich zur Anzeige gebracht werden, um nicht selbst für den Schaden aufkommen zu müssen. Bei Unfällen ohne Personenschaden sollte die nächstgelegene Polizeidienststelle angerufen oder aufgesucht werden.

Die Beweispflicht für die Verursachung von Schäden und der Schadenhöhe liegt in Deutschland beim Auto-Vermieter: Dieser muss dem Mieter oder der Mieterin erst einmal lückenlos nachweisen, dass sie den Schaden tatsächlich verursacht haben und dieser auch in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

Im Ausland gelten häufig andere Regelungen bezüglich der Haftung und der Zulässigkeit von AGB. So kann es im Ausland durchaus vorkommen, dass man unabhängig vom Verschulden für Schäden am Mietwagen haftet, die während der Miete entstanden sind. Das sollte vor der Anmietung eines Pkw klar sein. Auch wenn der Mietwagen bei einem international tätigen Konzern angemietet wird, gilt immer die lokale Rechtsprechung am Ort der Anmietung.

Häufig sind Rechtsstreitigkeiten im Ausland deutlich teurer als hierzulande und viele Rechtsschutzversicherungen greifen nicht oder nur gegen eine hohe Gebühr. Aus diesem Grund rät der ACE bei der Anmietung besser auf umfassenden Schutz ohne Selbstbeteiligung zu setzen. Der Preis für das Mietauto ist dann zwar höher, aber im Fall der Fälle entgeht man so nervenzehrenden und kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Der Artikel "Mängel am Mietwagen: Wer haftet wofür?" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Mietwagen, Recht, Schaden, Ratgeber" von "Solveig Grewe" am 22. Juli 2022 veröffentlicht.

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