Verkehr

Kinder sicher mit dem Zweirad mitnehmen

Ob zur Kita, zum Spielplatz oder zum Ausflugsziel - Eltern nehmen kleine Kinder gerne per Fahrradanhänger, Lastenfahrrad oder Fahrradkindersitz mit. Die Sicherheit des Kindes sollte dabei immer an erster Stelle stehen. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt dazu Tipps.

Kinder sicher mit dem Zweirad mitnehmen
mid Groß-Gerau - Nimmt man Kinder per Fahrradanhänger, Lastenfahrrad oder Fahrradkindersitz mit, muss Sicherheit an erster Stelle stehen. CosmosDirekt / Adobe Stock


Ob zur Kita, zum Spielplatz oder zum Ausflugsziel - Eltern nehmen kleine Kinder gerne per Fahrradanhänger, Lastenfahrrad oder Fahrradkindersitz mit. Die Sicherheit des Kindes sollte dabei immer an erster Stelle stehen. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt dazu Tipps.

Eltern setzen bei Fahrten mit kleinen Kindern gerne auf das Zweirad. Kein Wunder - spart es doch oftmals Zeit und ist gleichzeitig gut für die Umwelt, die eigene Fitness, aber auch für den Geldbeutel. Doch bei allen Vorteilen schätzen 47,2 Prozent der Menschen in Deutschland das Mitnehmen von Kindern im Fahrradanhänger, mit dem Lastenfahrrad oder im Fahrradsitz als gefährlich ein. Das ergab eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, Kinder bis zu einem maximalen Alter von sieben Jahren mit dem Fahrrad befördern dürfen. Ein Mindestalter, ab dem ein Kind mit dem Fahrrad mitgenommen werden darf, schreibt der Gesetzgeber hingegen nicht vor.

Vorgegeben ist auch, dass für Kinder besondere Sitze vorhanden sein müssen. Dabei darf nicht die Gefahr bestehen, dass das Kind mit seinen Füßen in die Radspeichen gerät. Speziell für Fahrradanhänger gilt: Ist dieser für die Beförderung von Kindern ausgestattet, dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Bei der Beförderung eines Kindes mit Behinderung gilt die Altersbegrenzung nicht.

Eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen eines Fahrradhelms gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für Kinder. Doch unabhängig davon, wie das Kind mit dem Rad befördert wird, ist ein Helm ein unbedingtes Muss - für Kinder und Eltern.

Das Fahrrad sollte regelmäßig auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden: Funktionieren Bremsen und Fahrradklingel einwandfrei? Sind das Rad und der Fahrradanhänger mit funktionsfähiger Fahrradbeleuchtung und Reflektoren ausgestattet? Für eine noch bessere Signalwirkung kann man den Fahrradanhänger, das Lastenrad und Co. mit einem Fähnchen oder Wimpel ausstatten. So ist man gerade in unübersichtlichen Verkehrssituationen schneller für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar.

Sitzen die Kinder hinter den Eltern im Kindersitz oder im Fahrradanhänger, hilft außerdem ein Rückspiegel am Fahrradlenker, die Kinder im Blick zu behalten. Außerdem sollte das Kind immer mit einem Gurt gesichert werden. Fährt nur ein Kind im Fahrradanhänger mit, sitzt es vorzugsweise in der Mitte oder auf der von der Fahrbahn abgewendeten Seite, sofern es der Hersteller nicht anders vorgibt.

Wer Kinder im Fahrradanhänger oder im Lastenfahrrad mitnimmt, sollte auf eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise achten. Damit sich der Fahrradanhänger oder das Lastenfahrrad beim Ein- und Aussteigen nicht verselbstständigt, muss die Feststellbremse genutzt werden.

Vorsicht ist auch auf schmalen Verkehrsinseln geboten: Fahrradanhänger und Lastenfahrrad dürfen nicht in die Straße ragen, da ein vorbeifahrendes Fahrzeug diese erfassen könnte. Eltern planen daher bestenfalls schon vorab eine möglichst sichere Route. Das bedeutet, dass Baustellen, unübersichtliche Straßen sowie Hauptverkehrsstraßen nach Möglichkeit gemieden werden sollten. Sicherer sind Nebenstraßen oder Wege mit ausgewiesenem Fahrradstreifen. Ein Fahrradanhänger kann zwar während der Fahrt nur unter extremen Bedingungen kippen, dennoch sollte man nicht zu schnell fahren und das einseitige Überfahren von beispielsweise hohen Bordsteinkanten vermeiden.

Trotz aller Vorsicht kann ein Unfall aber immer passieren. Isolde Klein, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt, rät daher: "Für jeden, der regelmäßig mit dem Rad fährt, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, denn sie gilt in allen Lebensbereichen. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft nur bei Unfällen, die auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit, Schule oder Uni passieren".

Darüber hinaus, so die Versicherungsexpertin, sei eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Denn wenn man beispielsweise als Radfahrer versehentlich einer anderen Person einen Schaden zufüge, könne man schnell mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Eine entsprechende Absicherung könne dann vor den finanziellen Folgen schützen.

Der Artikel "Kinder sicher mit dem Zweirad mitnehmen" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Verkehr, Fahrrad, Sicherheit, Helm, Verkehrssicherheit, Versicherung" von "Solveig Grewe" am 21. Juli 2022 veröffentlicht.

Weitere Meldungen

Anzeige

Videos