Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
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Sie sind praktisch, fix und schon ab 14 Jahren ist der Fahrspaß erlaubt: E-Scooter sind bei jungen Menschen sehr beliebt. Was bei der Nutzung von E-Scootern im Zusammenhang mit dem Schulbesuch beachtet werden muss, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
mid Groß-Gerau - E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder auf der Straße fahren. Tier
Sie sind praktisch, fix und schon ab 14 Jahren ist der Fahrspaß erlaubt: E-Scooter sind bei jungen Menschen sehr beliebt. Was bei der Nutzung von E-Scootern im Zusammenhang mit dem Schulbesuch beachtet werden muss, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
E-Scooter gehören zur Gruppe der Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren. Eine Fahrerlaubnis benötigt man dafür nicht. Wollen Jugendliche E-Scooter auf dem Schulweg nutzen, müssen sie neben der StVO diese Dinge beachten:
- E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder auf der Straße fahren.
- Weitere Personen oder Gepäck dürfen auf dem Trittbrett nicht mitgenommen werden, sonst ist die Stabilität in Gefahr.
- Mobiltelefone dürfen - genau wie bei anderen Fahrzeugen auch - nicht ohne Freisprecheinrichtung genutzt werden. Am besten ist es, das Telefonieren während der Fahrt ganz zu unterlassen.
Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder einen passenden Helm, helle Kleidung mit reflektierenden Flächen sowie feste Schuhe tragen. Werden E-Scooter bei Ausflügen oder anderen schulischen Veranstaltungen genutzt, sollte die Schulleitung die Anforderungen an die Kleidung verbindlich festlegen.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollten sich vergewissern, dass das Kind die Verkehrsregeln und den Umgang mit dem E-Scooter beherrscht. Sie sind auch verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.
Der Artikel "E-Scooter für den Schulweg" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "E-Scooter, Ratgeber, Sicherheit" von "Rudolf Huber" am 17. Mai 2022 veröffentlicht.
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