Mit Diabetes sicher im Straßenverkehr

Diabetiker aufgepasst: An einer roten Ampel und bei laufendem Motor 'mal eben' per kontinuierlichem Glukosemessgerät (rt-CGM) oder flash-glucose-monitoring-(isc-CGM) die aktuelle Glukosestoffwechsellage prüfen ist verboten.

Mit Diabetes sicher im Straßenverkehr
mid Groß-Gerau - Diabetiker aufgepasst: An einer roten Ampel und bei laufendem Motor "mal eben" per kontinuierlichem Glukosemessgerät (rt-CGM) oder flash-glucose-monitoring-(isc-CGM) die aktuelle Glukosestoffwechsellage prüfen ist verboten. pixabay.com


Diabetiker aufgepasst: An einer roten Ampel und bei laufendem Motor "mal eben" per kontinuierlichem Glukosemessgerät (rt-CGM) oder flash-glucose-monitoring-(isc-CGM) die aktuelle Glukosestoffwechsellage prüfen ist verboten. Dies gilt als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) - und wird mit einem Bußgeld von aktuell mindestens 100 Euro sowie mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet, dazu kann auch ein Fahrverbot drohen.

Der Ausschuss "Soziales" der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) weist in einer Stellungnahme Autofahrende auf diese Rechtslage hin und erklärt, wie Menschen mit Diabetes ihre Werte sicher und rechtskonform im Straßenverkehr überprüfen können.

Laut Paragraph 23 Absatz 1 a StVO dürfen beim Führen eines Fahrzeugs elektronische Geräte, die "der Kommunikation, Information oder Organisation dienen", nur benutzt werden, wenn sie dafür weder aufgenommen noch gehalten werden müssen und zur Bedienung und Benutzung der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen ab und dem Gerät zugewendet wird.

"Wir empfehlen unseren Patienten stets regelmäßige Kontrollen ihrer Glukosewerte bei Autofahrten, um gefährliche Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden", erklärt Dr. med. Wolfgang Wagener, Vorsitzender des DDG Ausschusses "Soziales". "Dass eine spontane CGM-Anwendung oder ein FGM-Scan bei laufendem Motor als Verstoß gegen die Verkehrsregeln gewertet wird und zu erheblichen Problemen führen kann, ist nicht allen bewusst." Aus aktuellem Anlass gab der Ausschuss nun eine Stellungnahme heraus, die auf diese Rechtsgrundlage hinweist.

Ob im Auto, auf dem Motorrad, E-Bike, E-Scooter oder Fahrrad: Bevor Fahrerinnen und Fahrer das CGM oder die Insulinpumpe bedienen, müssen sie ordnungsgemäß an den Straßenrand fahren und gegebenenfalls den Motor abstellen. Denn die Bedienung solcher Geräte kann zur verminderten Aufmerksamkeit für die Verkehrslage, zu Fahrfehlern und zu Unfällen führen.

"Ein kurzer Blick aufs Display zum Ablesen des Glukosewerts ist zulässig, sofern das Messgerät dazu nicht aufgenommen oder bedient werden muss", führt Rechtsanwalt Oliver Ebert, Rechtsexperte der DDG und diabetesDE - Deutsche Diabetes Hilfe, aus. Er empfiehlt den Einsatz einer Handy-Halterung: Ein Tastendruck zum Einschalten des Displays wäre dann unproblematisch, sofern dies zu keiner Ablenkung führt. "Wir raten jedoch davon ab, das Gerät mehrfach anzutippen oder zum Messwert zu scrollen. Das absorbiert zu viel Aufmerksamkeit vom Verkehr." Die Rechtsprechung sei sehr streng, da bereits das Ablegen des Gerätes auf dem Oberschenkel schon als "Halten des Gerätes" angesehen werde.

"Kommt es im Zusammenhang mit einer Gerätebedienung zu einem Unfall, könnten Gerichte schnell ein fahrlässiges Verhalten unterstellen", warnt Ebert. Dem Unfallverursacher drohen dann hohe Strafen, Schadensersatzforderungen oder gar Gefängnis.

Der Artikel "Mit Diabetes sicher im Straßenverkehr" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Verkehr, Gesundheit, Straßenverkehr, Recht, Ratgeber" von "Jutta Bernhard" am 15. Februar 2022 veröffentlicht.

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