MAN schickt Lkw ohne Fahrer auf die Autobahn
MAN hat als erster Nutzfahrzeughersteller einen autonomen Lkw auf die deutsche Autobahn geschickt. Mit an Bord des
Mit dem Jahr 2022 gibt es wieder einige Änderungen für Autofahrer. Drei davon stellt der TÜV-Verband detailliert vor.
mid Groß-Gerau - Zukünftig sollen im Verbandskasten auch zwei medizinische Gesichtsmasken enthalten sein. Augustin / GTÜ
Mit dem Jahr 2022 gibt es wieder einige Änderungen für Autofahrer. Drei davon stellt der TÜV-Verband detailliert vor. Alle Autofahrer in Deutschland müssen im Pkw einen Verbandskasten mitführen. Für das Jahr 2022 ist eine Anpassung der DIN-Norm 13164 geplant, die den Inhalt des Notfallsets definiert. Zukünftig sollen darin zwei medizinische Gesichtsmasken enthalten sein.
Ab wann genau die neue Vorschrift gilt, steht noch nicht fest, denn dazu ist eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nötig. Wer keinen Verbandskasten mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.
Ab 2022 wird der Führerscheinumtausch zur Pflicht. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Lizenzen zum Fahren, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 endet die Frist eigentlich schon am 19. Januar 2022. Die Verkehrsministerkonferenz hat am 10. Dezember 2021 jedoch eine Verlängerung der Umtauschfrist beschlossen, da viele Führerscheinstellen wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt arbeitsfähig sind.
Es soll nun ein bundeseinheitliches Verfahren abgestimmt werden, falls bei einer Kontrolle ein abgelaufener Altführerschein vorgelegt wird. Geplant ist, von der eigentlich fälligen Geldbuße in Höhe von zehn Euro abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Führerscheins einzuräumen.
Fahrassistenzsysteme wie das Antiblockiersystem (ABS) oder das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) leisten bereits seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Jetzt wird der Einbau weiterer Assistenzsysteme in Neufahrzeugen verpflichtend. Diese so genannte Ausrüstungspflicht gilt ab Juli 2022 in der EU für neue Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der "Typgenehmigung" für den europäischen Markt zugelassen werden.
Ab Juli 2024 gilt die Einbaupflicht dann für alle Neufahrzeuge. Beispiele für Assistenzsysteme sind Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent oder Müdigkeitswarner. "Für Lkw und Busse werden endlich Abbiegeassistenten zur Pflicht", so der TÜV-Verband. Die Systeme warnen die Fahrer, wenn sich Radfahrende oder Fußgänger im toten Winkel des Fahrzeugs befinden.
Der Artikel "Drei Neuerungen für Autofahrer" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Autofahren, Verbandskasten, Assistenzsystem, Führerschein, Prüforganisation, Ratgeber" von "Rudolf Huber" am 22. Dezember 2021 veröffentlicht.
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