Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
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Wer seinen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, sollte ein paar Punkte beachten, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
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Der Gebrauchtwagen möchte im besten Licht präsentiert werden
Natürlich soll beim Verkauf des Gebrauchtwagens der bestmögliche Preis erzielt werden. Bevor also eine Verkaufsanzeige aufgegeben werden kann, ist es zunächst einmal notwendig, das Fahrzeug in einen möglichst repräsentativen Zustand zu versetzen. Eine gründliche Wagenwäsche ist hierbei obligatorisch. Darüber hinaus aber kann es außerdem sinnvoll sein, diverse Pflegeprodukte zu verwenden, um das Letzte aus dem Altfahrzeug herauszuholen. Hierzu gehört beispielsweise eine gute Politur, mit der sich kleine Kratzer beseitigen lassen, sowie der Einsatz eines speziellen Duftsprays, das nach einer gründlichen Reinigung des Innenraums eingesetzt wird. Letzteres wird sich spätestens beim Besuch des ersten Interessenten amortisieren. Anschließend wird die Verkaufsanzeige formuliert. Hier heißt es vor allen Dingen ehrlich zu sein. Natürlich sollen und dürfen die Vorzüge des Fahrzeugs herausgestellt werden. Tatsächlich ist es allerdings sehr viel wichtiger, seine Mängel zu benennen. Erstens wissen somit die Interessenten von vornherein, was sie mit diesem Fahrzeug erwartet und zweitens lässt sich bereits im Vorfeld des Gebrauchtwagenverkaufs sehr viel späterer Ärger vermeiden. Um das Interesse anzukurbeln, sind gute Fotos des Fahrzeugs wichtig. Diese sollten am besten vor einem neutralen Hintergrund bei Sonnenschein aufgenommen werden.
Risiken ausschließen - der Kaufvertrag
Um eine reibungslose Abwicklung des Gebrauchtwagenverkaufs zu gewährleisten, ist des Weiteren ein Kaufvertrag notwendig, der Risiken vom Verkäufer abwendet. In diesem werden die vollständigen Angaben zum Käufer und Verkäufer sowie zum Fahrzeug, das verkauft werden soll, festgehalten. Sinnvoll ist es, einen Gewährleistungsausschluss zu formulieren und gleichzeitig die bekannten Mängel im Einzelnen aufzuführen. Auf diese Weise kann im Bedarfsfall nachgewiesen werden, dass keine Mängel verschwiegen wurden. Auch die Anzahl der übergebenen Autoschlüssel wird im Kaufvertrag eingetragen. Anschließend wird der Erhalt des Bargelds sowie des Fahrzeuges samt Papieren mittels Unterschrift bestätigt.
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Der Artikel "Gebrauchtwagenverkauf - darauf sollten Sie achten!" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "" von "Werbung" am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.
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