Der richtige Umgang mit LKW-Kranen
Mit einem LKW-Ladekran sind derartige Arbeiten schnell erledigt und das sicher. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV
Drogen und zu viel Alkohol machen die Fahrerlaubnis temporär ungültig. Doch auch unter Einwirkung bestimmter Arzneimittel sollte nicht gefahren werden. Sogar manches Krankheitssymptom selbst vermindert die Fahrtüchtigkeit. Experten klären auf.
mid Groß-Gerau - Wer am Steuer sitzt, sollte keine starken Medikamente eingenommen haben. Free-Photos / pixabay.com
Drogen und zu viel Alkohol machen die Fahrerlaubnis temporär ungültig. Doch auch unter Einwirkung bestimmter Arzneimittel sollte nicht gefahren werden. Sogar manches Krankheitssymptom selbst vermindert die Fahrtüchtigkeit. Experten klären auf.
Der Autoclub ACE rät bei Schmerzen oder Erkältung zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr. Sind Schmerzen oder Erkältung besonders stark, empfiehlt der ACE, Auto und Fahrrad stehenzulassen. Jeder Verkehrsteilnehmer ist für seine Fahrtauglichkeit eigenverantwortlich. Das Problem: Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Und: Viele Verkehrsteilnehmenden wissen oft nicht, dass sie nach Einnahme bestimmter Medikamente nicht mehr fahrtüchtig sind.
Neben zahlreichen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zählen zu diesen einschränkenden und verkehrsrelevanten Medikamenten auch viele der frei verkäuflichen, wie Schmerzmittel, Schnupfenspray, Hustensaft, Appetitzügler und weitere. Bei einigen pflanzlichen Medikamenten kommt der beträchtliche Alkoholgehalt, der unter Umständen im zweistelligen Prozentbereich liegen kann, noch hinzu.
Ist ein Verkehrsteilnehmer in medikamentöser Behandlung, empfiehlt der ACE sich in der behandelnden Arztpraxis oder der Apotheke zu informieren, ob man unter der eingenommenen Medikation verkehrstüchtig ist. Wichtig auch: Dabei ehrlich über die Einnahme aller Medikamente, auch der rezeptfreien, Auskunft geben, sagt der ACE.
Laut ACE gilt ein generelles Fahrverbot selbst wenn sich der Verkehrsteilnehmende fit fühlt:
- 24 Stunden nach einer Narkose, auch bei ambulanten Operationen.
- nach Augenuntersuchungen, bei denen die Pupillen durch die Gabe von Tropfen erweitert wurden und so durch Lichteinfall das räumliche Sehen beeinträchtigt ist.
- bei Neu- oder Umstellung einer chronischen Schmerzmedikation.
Der Artikel "Krankheiten können Fahrtauglichkeit mindern" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Gesundheit, Verkehr, Führerschein" von "Lars Wallerang" am 11. Februar 2020 veröffentlicht.
Mit einem LKW-Ladekran sind derartige Arbeiten schnell erledigt und das sicher. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV
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