Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Wer sich mit ausgefallener Weihnachts-Deko im Auto aufs Fest einstimmen möchte, muss aufpassen: Es ist längst nicht alles erlaubt. Daran erinnern die Sachverständigen der Dekra.
Wer sich mit ausgefallener Weihnachts-Deko im Auto aufs Fest einstimmen möchte, muss aufpassen: Es ist längst nicht alles erlaubt. Daran erinnern die Sachverständigen der Dekra.
Ein leuchtender Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett, blinkende Lichterketten an der Windschutzscheibe - alle Gimmicks, die im oder am Auto blinken oder leuchten, zählen zu den unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen. Bedeutet: Bei Verstößen droht nicht nur ein Bußgeld, es kann sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen und damit auch der Versicherungsschutz verloren gehen.
Wer mit dem weihnachtlich geschmückten Fahrzeug eine Kfz-Prüfstelle ansteuert, muss außerdem damit rechnen, dass die blinkende Weihnachts-Deko bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel im Prüfbericht vermerkt und die Prüfplakette nicht erteilt wird.
"Lichterketten und andere Deko-Beleuchtungen können andere Autofahrer ablenken, zu Fehleinschätzungen führen und Unfälle auslösen", sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher bei der Dekra. "Außerdem soll vermieden werden, dass die Sicht des Fahrers selbst durch Reflexionen auf der Windschutzscheibe oder zu starkes Licht im Innenraum behindert wird."
Auch unbeleuchteter Weihnachtsschmuck im Auto ist nicht uneingeschränkt erlaubt: Die Deko darf auf keinen Fall die Sicht des Fahrers einschränken. Hinzu kommt: "Wenn der Fahrer im Auto von Dingen abgelenkt wird, die sich ständig bewegen, nimmt er Bewegungen außerhalb des Fahrzeuges nicht mehr richtig wahr und kann zum Beispiel einen Fußgänger leichter übersehen", sagt der Unfallexperte. Dass alle Deko-Stücke sicher befestigt sein müssen, versteht sich von selbst.
Sogar wer auf die Idee kommt, sich mit Rauschebart und Nikolauskostüm ans Steuer zu setzen, muss aufpassen. Die Verkleidung darf nicht so voluminös sein, dass der Fahrer in irgendeiner Weise behindert wird. Sonst könnte die Versicherung dies bei einem Unfall unter Umständen als Fahrlässigkeit auslegen und den Versicherungsschutz verweigern.
Der Artikel "So problematisch ist Weihnachts-Deko am Auto" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Auto, Sicherheit, Ratgeber" von "Andreas Reiners" am 3. Dezember 2019 veröffentlicht.
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