Fahren ohne Führerschein: Strafe droht
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Die Bundesbürger legen bei der Einführung und Nutzung von elektrisch angetriebenen Tretrollern (E-Scootern) großen Wert auf die Verkehrssicherheit. Nur elf Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass das Fahren mit E-Scootern in Städten auf Gehwegen erlaubt sein sollte. Mit 83 Prozent ist die große Mehrheit dafür, dass E-Scooter auf Fahrradwegen unterwegs sein sollten. 22 Prozent sprechen sich dafür aus, dass E-Tretroller auf Straßen fahren dürfen. Das hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1001 Personen ab 18 Jahren ergeben.
Am 17. Mai entscheidet der Bundesrat, ob die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten kann. Strittig ist vor allem, ob die E-Scooter auch auf Bürgersteigen fahren dürfen. Laut Umfrage sind 43 Prozent der Bundesbürger bereit, E-Scooter zu nutzen: sieben Prozent sind mit den E-Tretrollern bereits gefahren und 36 Prozent können sich das grundsätzlich vorstellen. 56 Prozent sind derzeit noch zurückhaltend.
Laut Umfrage sind 69 Prozent der Meinung, dass E-Scooter eine gute Möglichkeit sind, um die Mobilität der Menschen zu verbessern. Besonders aufgeschlossen sind die Jüngeren: 14 Prozent der 18- bis 29-Jährigen haben E-Scooter bereits genutzt und 41 Prozent können sich das vorstellen. Auffallend ist zudem, dass fast die Hälfte der männlichen Befragten (49 Prozent) E-Scooter bereits gefahren sind oder sich das vorstellen können, aber nur 38 Prozent der Frauen. Nach den Ergebnissen der Umfrage erwarten allerdings auch drei von vier Befragten (76 Prozent), dass es durch E-Scooter mehr Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern geben wird.
Laut der Umfrage des TÜV-Verbands sprechen sich fast vier von fünf Bundesbürgern (78 Prozent) für eine Helmpflicht beim Fahren mit E-Scootern aus. Eine Helmpflicht steht aktuell aber nicht zur Debatte, da das Tragen eines Helms laut Straßenverkehrsordnung erst für Fahrzeuge vorgesehen ist, die schneller als 25 km/h sind. Die aktuelle E-Scooter-Verordnung sieht eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h vor.
Anpassungsbedarf sieht der TÜV-Verband in der Verordnung bei der Sicherheit der Elektronik und der Batterie. Da in den Batterien von E-Scootern in der Regel besonders leistungsfähige Hochenergiezellen zum Einsatz kommen, besteht insbesondere bei sehr niedrigen Ladezuständen ein erhöhtes Risiko, dass die Stromspeicher überhitzen und in Brand geraten oder andere Defekte entstehen.
Daher sollten nach Ansicht des TÜV-Verbands für die Erlangung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) der verschiedenen E-Scooter-Modelle Prüfungen des Batteriemoduls und der elektrischen Sicherheit vorgeschrieben sein. Zudem sollten die Fahrzeuge ausreichend vor Manipulationen geschützt sein. (ampnet/deg)
Der Artikel "Mehrheit will E-Scooter nicht auf Gehwegen" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeugeverordnung, VdTÜV, Elektroroller, Bürgersteig" von "ampnet" am 10. Mai 2019 veröffentlicht.
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