Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zeigt sich enttäuscht über die Justiz: 'Das war kein guter Tag für die Verkehrssicherheit', kommentiert DVR-Geschäftsführer Christian Kellner.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zeigt sich enttäuscht über die Justiz: "Das war kein guter Tag für die Verkehrssicherheit", kommentiert DVR-Geschäftsführer Christian Kellner die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, den Modellversuch für den Betrieb des Streckenradars "Section Control" auf der B6 in Niedersachsen vorläufig zu verbieten (Aktenzeichen: 7 A 849/19 und 7 B 850/19).
Seit Inbetriebnahme der Section Control vor einigen Wochen waren bereits 141 Tempoverstöße erfasst worden. Ein Kraftfahrzeugführer wurde mit Tempo 189 km/h registriert. Erlaubt sind 100 km/h. "Allein diese Zahlen verdeutlichen bereits, wie wichtig das Streckenradar für die Verkehrssicherheit ist", betont Kellner. Zu schnelles Fahren sei eine der Hauptursachen für die rund 3.200 Getöteten im Straßenverkehr jedes Jahr. Vor diesem Hintergrund und auch wegen der jahrelangen Anstrengungen für eine Inbetriebnahme der Section Control bedauere er die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr.
Das Gericht argumentierte, dass der Staat die Verkehrsüberwachung bis zur Schaffung einer vom Gericht akzeptierten Rechtsgrundlage für die Abschnittskontrolle auch auf andere Weise durchführen könne. Nur das sei, so Kellner, eben nicht ansatzweise so effektiv.
Der Artikel "DVR empört über Aus für Streckenradar" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Tempolimit, Radar, Recht, Verkehr" von "Lars Wallerang" am 13. März 2019 veröffentlicht.
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