Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen hart - vom dicken Bußgeld bis zum Fahrverbot. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Doch es gibt auch Situationen, in denen an einer roten Ampel weitergefahren werden darf.
Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen hart - vom dicken Bußgeld bis zum Fahrverbot. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Doch es gibt auch Situationen, in denen an einer roten Ampel weitergefahren werden darf.
Zum Beispiel, wenn rechts neben dem Rotlicht ein grüner Pfeil zu sehen ist. Doch wer rechts abbiegen will, sollte unbedingt an der Haltelinie anhalten und ausschließen, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Wer das missachtet und durchrollt, ist im Zweifelsfall zwischen 70 und 150 Euro los und kassiert einen Punkt in Flensburg, so die ARAG-Experten.
Und noch eine Ausnahme: Wenn Einsatzfahrzeuge Menschenleben retten oder flüchtige Personen verfolgen, müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort für freie Bahn sorgen. Zeigt also eine Ampel Rotlicht, sollte nach rechts ausgewichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren werden, wenn es der Verkehr zulässt. Blinker setzen nicht vergessen!
Das dritte Rot-Szenario: Die Ampel ist kaputt. Man wartet und wartet, aber die Ampel wird einfach nicht grün. Der Tipp: Man sollte mindestens zwei Schaltphasen oder fünf Minuten abwarten und erst dann langsam und sehr vorsichtig starten.
Wer wegen der tiefstehenden Sonne nicht erkennen kann, ob die Ampel noch Rot oder bereits Grün zeigt, sollte sich nicht auf den hupenden Hintermann verlassen, sondern selbst die richtige Farbe ermitteln. Wer sich in einer solchen Situation irrt, begeht zwar in der Regel trotzdem einen Rotlichtverstoß. "Unter Umständen haben Sie aber gute Chancen, zumindest ein Fahrverbot zu vermeiden", heißt es bei der ARAG.
Der Artikel "Weiterfahren trotz roter Ampel" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Ampel, Straßenverkehr, Ratgeber, Bußgeld" von "Rudolf Huber" am 14. Juni 2018 veröffentlicht.
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