Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Klar soll der Nachwuchs so schnell wie möglich fit gemacht werden fürs Radfahren. Aber das ist gar nicht so einfach, denn neben dem Strampeln und Balancehalten gibt es noch eine Vielzahl von Faktoren, auf die Eltern achten müssen.
Klar soll der Nachwuchs so schnell wie möglich fit gemacht werden fürs Radfahren. Aber das ist gar nicht so einfach, denn neben dem Strampeln und Balancehalten gibt es noch eine Vielzahl von Faktoren, auf die Eltern achten müssen.
"Schon im Vorschulalter können Kinder das Radfahren lernen. Den Straßenverkehr bewältigen sie aber noch nicht", heißt es bei den ARAG-Experten. Denn auch wenn die Kleinen munter dahinstrampeln, sind sie längst noch nicht in der Lage, anderen Menschen auszuweichen, gezielt zu bremsen, Entfernungen abzuschätzen und ihr Verhalten anzupassen.
Also ist Übung angesagt, am besten mit den Eltern. Aber wo kann oder darf man? Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr von der Fahrbahn ausgeschlossen. Sie müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen. Gibt es einen von der Fahrbahn getrennten Radweg, ist auch der erlaubt. Nur wenn es keinen Gehweg gibt, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen bereits wählen, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg benutzen. Und Kinder über zehn Jahre dürfen die Gehwege nicht mit Fahrrädern befahren, sie müssen wie die Erwachsenen die Fahrbahn oder den Radweg nehmen.
Das führte bisher dazu, dass Eltern, die aus Sicherheitsgründen in der Nähe ihres Nachwuchses auf dem Gehweg radelten, ein Bußgeld riskierten. Seit Ende 2016 ist aber das Mitfahren "einer geeigneten Begleitperson" mit dem Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg erlaubt. Gemeint sind Personen ab dem 16. Lebensjahr. Die StVO spricht auch ganz gezielt von einer Begleitperson - also nicht von beiden Eltern oder der ganzen Familie, so die ARAG-Experten.
Ein Muss bei jeder Fahrt mit dem Rad ist der Fahrradhelm auf dem Kopf. Ratsam sind anfangs auch Ellenbogen- und Knieschoner. Stützräder sind nicht hilfreich, sie erschweren sogar das Erlernen des Fahrradfahrens, weil sie ein komplett falsches Fahrgefühl vermitteln.
Übrigens haften Kinder für von ihnen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn verursachte Schäden erst ab der Vollendung des zehnten Lebensjahres. Eine Haftung bei jüngeren Kindern gibt es nur, wenn das Kind den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.
Der Artikel "Radeln mit Kindern - die wichtigsten Tipps" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Fahrrad, Kinder, Ratgeber, StVO" von "Rudolf Huber" am 5. April 2018 veröffentlicht.
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