Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Zur Urlaubsreise gehört der Stau - so sicher wie das Amen in der Kirche. Doch muss das wirklich so sein - und was tun, wenn man in einen Stau geraten ist? Eine Reihe von Verhaltensregeln helfen, die Nerven zu schonen und Zeit zu sparen.
Zur Urlaubsreise gehört der Stau - so sicher wie das Amen in der Kirche. Doch muss das wirklich so sein - und was tun, wenn man in einen Stau geraten ist? Eine Reihe von Verhaltensregeln helfen, die Nerven zu schonen und Zeit zu sparen. Wenn es eng wird und die Autobahn allmählich zum Großparkplatz wird, heißt es Ruhe bewahren. Denn auch wenn man einen Stau dank des Navis theoretisch wunderbar umfahren könnte, schaut die Realität oft ganz anders aus. "Stauforscher haben ermittelt: Wenn nur zehn Prozent der Autofahrer abfahren, ist jede Ausweichstrecke schon nach kurzer Zeit dicht", erklären die ARAG Experten.
Wenn das Stauende in Sicht kommt, bleibt nur eins: Warnblink-Anlage einschalten, vom Gas gehen und ausreichend Abstand zur Stoßstange des Vordermanns halten. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden - bei zwei Fahrstreifen pro Richtung in der Mitte. Bei drei und mehr Fahrstreifen muss die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur freigehalten werden. Wer direkt nach dem Einsatzfahrzeug durch die Gasse prescht, riskiert viel: Die Strafen reichen vom Führerscheinentzug bis zum Gefängnisaufenthalt.
Wenig sinnvoll ist es, ständig auf die scheinbar schnellere Spur zu wechseln. Das bringt unterm Strich keinen Zeitgewinn. Genauso wenig profitieren meist diejenigen, die auf Nebenstrecken ausweichen und sich durch kleine Ortschaften quälen. Ist der Standstreifen nicht ausdrücklich freigegeben, bleibt er tabu. Wer das missachtet, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Ganz bitter wird es, wenn dabei auch noch ein Unfall passiert. Dann müssen die Verkehrssünder die Kosten der Schadensregulierung unter Umständen auch noch allein tragen. Motorradfahrer dürfen nicht rechts an den stehenden Autos vorbeifahren oder sich zwischen den Fahrstreifen durchschlängeln. Denn Rechtsüberholen ist grundsätzlich unzulässig - auch für Zweiräder. Kommt es zum Unfall, rechnen die Gerichte dem Fahrer außerdem ein Mitverschulden an.
Wer Staus so weit wie möglich vermeiden will, sollte einen oder zwei Tage nach Ferienbeginn losreisen und sich möglichst früh auf den Weg machen, empfehlen die ARAG Experten.
Der Artikel "Die besten Tipps für den Stau" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Auto, Stau, Urlaub, Ratgeber" von "Rudolf Huber" am 23. Juni 2017 veröffentlicht.
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