Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Hoverboards laufen unter dem Begriff Funmobile. Insbesondere wenn die elektrischen Skateboards im sogenannten öffentlichen Raum, also auf Fußwegen, öffentlichen Plätzen oder gar auf Straßen genutzt werden, sollte dies mit Vorsicht geschehen. Wenn bei der Nutzung Schäden verursacht wurden, droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Die Fortbewegungsmittel werden unter verschiedenen Namen angeboten: Self Balancing Board, Io Hawk, One Wheels, E-Skater, Elektro Scooter oder eben Hoverboard. Letztgenannte Bezeichnung ist wohl am weitesten verbreitet. Sie geht zurück auf den zweiten Teil der Science-Fiction-Film-Trilogie ,,Zurück in die Zukunft", in welcher der jugendliche Held Marty McFly alias Michael J. Fox auf einem Skateboard ohne Räder durch das Jahr 2015 schwebt.
Immer mehr Menschen wollen sich auf der per Batteriestrom angetriebenen Trittfläche mit zwei seitlichen Rädern, die durch Gewichtsverlagerung gesteuert wird, fortbewegen. Doch da die scheinbar futuristischen Vehikel mit dem Elektroantrieb mehr als 6 km/h schnell werden können, stellen sie vor dem Gesetz keine Spaßmobile mehr dar, sondern Kraftfahrzeuge. Und für deren Betrieb ist nun mal ein Führerschein nötig. Damit wären wir bei Punkt 1, der die Freude am Hoverboard massiv einschränken kann: Der Fahrer macht sich gegebenenfalls des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Darauf stehen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
Zum Zweiten sind die Geräte als Kraftfahrzeuge derzeit nicht zugelassen, da an ihnen Beleuchtung und Bremse ebenso fehlen wie eine Klingel bzw. ein anderes Warnsignal. Das bedeutet, dass der Betrieb eines solchen Boards auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen illegal ist und eine Straftat darstellt.
Zudem macht sich ein Hoverboarder im öffentlichen Raum auch noch einer weiteren Straftat schuldig, nämlich des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG). Denn als Kraftfahrzeug müsste auch ein solches ,,Brett" versichert sein. Das ist Punkt drei, der die Nutzung eines Hoverboards teuer machen kann. Besonders unangenehme Folgen sind absehbar, wenn es mit dem Brett zu einem Unfall kommt. Denn dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht. (ampnet/nic)
Der Artikel "Ratgeber: Vorsicht bei der Hoverboard-Nutzung" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Ratgeber, Hoverboard" von "ampnet" am 21. Juni 2017 veröffentlicht.
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