Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Automatisiert ja, wirklich autonom erst mal nicht: Auch nach dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt der Mensch am Steuer der Verantwortungsträger.
Die Bundesregierung ebnet den Weg für automatisiertes Fahren. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet, der die Regeln für Roboterautos und menschliche Fahrer klären soll.
Die Neuregelung erlaubt den Einsatz von Fahrzeugen, die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen die Kontrolle über das Fahrgeschehen übernehmen. Vollautonome Autos, die komplett ohne menschliches Eingreifen auskommen, sind zunächst nicht gemeint. Entsprechend soll es künftig möglich sein, dass der Fahrer ,,dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann". Die letzte Verantwortung trägt jedoch er selbst. Die automatisierten Systeme müssen ,,jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar" sein.
Bei einem Unfall durch eigene Fehler haftet demnach der Fahrer. Der Hersteller wird bei Fehlfunktionen der Technik in die Verantwortung genommen. Wer im konkreten Fall Schuld hat, soll im Zweifel ein obligatorisch eingebauter Fahrtenschreiber klären. Die Aufzeichnung soll auch sicherstellen, dass sich der Fahrer nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.
Der Artikel "Gesetzentwurf zu autonomen Autos - Letzte Verantwortung beim Fahrer" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Gesetzentwurf zu autonomen Autos" von "Holger Holzer/SP-X" am 25. Januar 2017 veröffentlicht.
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