E-Bike statt Sonderzahlung

Eine pfiffige Idee mit positiven Nebenwirkungen: Seit E-Bikes und Pedelecs boomen, werden sie von Unternehmen mit steigender Tendenz als Alternative zur Jahresabschluss-Prämie eingesetzt. Das ist nicht nur gut für die Gesundheit, sondern fördert auch die Bindung an den Arbeitgeber.


Eine pfiffige Idee mit positiven Nebenwirkungen: Seit E-Bikes und Pedelecs boomen, werden sie von Unternehmen mit steigender Tendenz als Alternative zur Jahresabschluss-Prämie eingesetzt. Das ist nicht nur gut für die Gesundheit, sondern fördert auch die Bindung an den Arbeitgeber.

Nichtmonetäre Sonderleistungen statt Einmalzahlungen am Jahresende werden bei Arbeitgebern immer beliebter, denn sie wirken weit über Silvester hinaus. Dazu gehört etwa das Firmenauto oder auch die Übernahme der Gebühren für das Fitnessstudio im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Diensträder sind zwar seit rund drei Jahren den Dienstwagen gleichgestellt. Doch 2016 ist die Nachfrage laut Branchenmeldungen sprunghaft angestiegen, meldet der Dienstrad-Leasingvermittlung mein-dienstrad.de: E-Bikes und Pedelecs, die schnell mal bis zu 3.000 Euro kosten können, werden auf diese Weise kostengünstig vermittelt.

Das Leasingmodell bietet den Arbeitgebern die Möglichkeit, mit geringem Aufwand von 60 bis 90 Euro im Monat einen realen Mehrwert anzubieten, der die üblichen Jahreszahlungen der meisten Arbeitnehmer weit übersteigt. Per Gehaltsumwandlung profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen.

Ronald Bankowsky von mein-dienstrad.de: "Die Höhe des Arbeitgeberanteils an der Leasingrate ist flexibel. Einige Arbeitgeber übernehmen die gesamte Leasingrate für ihre Mitarbeiter, inklusive Versicherungen. Andere teilen sich die Rate und manche helfen ihren Mitarbeitern, indem sie nur die Rate über die Gehaltsumwandlung abwickeln, wobei der Arbeitnehmer die Kosten komplett trägt." Für welches Leasing-Modell man sich entscheide, hänge ganz vom Unternehmen ab. Übernehme der Chef die Leasingrate, könne er diese als Betriebsausgabe geltend machen.

Der Artikel "E-Bike statt Sonderzahlung" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "E-Bike, Pedelecs, Leasing" von "Rudolf Huber" am 21. November 2016 veröffentlicht.

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