Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Trotz Handy am Haken: Mit einer Stärkung der Rechte des Grundbesitzers ist ein Abschlepp-Streit in München entschieden worden.
Trotz Handy am Haken: Mit einer Stärkung der Rechte des Grundbesitzers ist ein Abschlepp-Streit in München entschieden worden. Danach musste auch die im Auto sichtbar hinterlegte Handy-Nummer des Falschparkers den Besitzer des Areals nicht am kostenpflichtigen Entfernen des Autos hindern. Das Gericht entschied (AZ: 122 C 31597/15), der Eigentümer habe direkt, ohne zu versuchen, den Autofahrer zu erreichen, das Abschleppen veranlassen dürfen. Er müsse nicht mitten in der Nacht bei einem ihm völlig unbekannten Kfz-Halter anrufen. Der Halter des Fahrzeugs hatte 253 Euro Abschleppkosten zu bezahlen.
Der Artikel "Handy-Nummer schützt nicht vor Abschleppen" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Parkplatz, Recht, Kurzmeldung" von "Wolfgang Peters" am 8. September 2016 veröffentlicht.
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