Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Mit ein wenig Training und der rechten Motorik erreicht ein Inline-Skater mühelos 15 bis 20 km/h. Der Versicherer HUK-Coburg erkennt darin ein Problem. Denn verkehrsrechtlich gelten Inline-Skater als Fußgänger und dürfen innerorts nur auf Gehwegen oder kombinierten Geh-und Radwegen fahren.
Mit ein wenig Training und der rechten Motorik erreicht ein Inline-Skater mühelos 15 bis 20 km/h. Der Versicherer HUK-Coburg erkennt darin ein Problem. Denn verkehrsrechtlich gelten Inline-Skater als Fußgänger und dürfen innerorts nur auf Gehwegen oder kombinierten Geh-und Radwegen fahren. Als einzige Ausnahme erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Befahren von reinen Radwegen, wenn ein Zusatzzeichen die Mitnutzung gestattet.
Gibt es keinen Bürgersteig, darf ein Skater auf Seitenstreifen oder Fahrbahnen ausweichen. Aber egal, wo er fährt: Er ist immer zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Innerorts muss er weit rechts oder links am Fahrbahnrand fahren, damit schnellere Fahrzeuge die Möglichkeit haben, jederzeit zu überholen.
Rudelbildung ist wie die Nutzung der Straßenmitte nicht gestattet. Skater müssen gegebenenfalls hintereinander fahren. Die Fahrweise auf einem Gehweg hat der Gesetzgeber genau geregelt: Geschwindigkeit reduzieren, Rücksicht auf Fußgänger nehmen und nötigenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren.
Verursacht ein Skater durch zu schnelles oder rücksichtsloses Fahren einen Unfall, muss er für die Folgen einstehen. Vor allem wenn dabei Menschen verletzt werden und Behinderungen zurückbleiben, kann dies empfindlich teuer werden. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer unter Umständen auch eine lebenslange Rente zahlen.
Ob Kinder und Jugendliche für Unfälle Verantwortung tragen, hängt unter anderem von ihrem Alter ab. Nach dem Gesetzgeber sind Kinder ab sieben Jahren "deliktsfähig". Bewegen sie sich im fließenden Straßenverkehr, verschiebt sich die Altersgrenze allerdings um drei Jahre nach hinten. Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ohne private Haftpflichtversicherung, die sowohl die Eltern als auch ihre Kinder schützt, kann solch ein Unfall für die Lebensplanung schwerwiegende Konsequenzen haben.
Die eigene Sicherheit sollte darüber aber nicht in Vergessenheit geraten. Viele Verletzungen lassen sich mit Protektoren vermeiden oder zumindest lassen sich die Unfallfolgen deutlich abmildern. Helm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschoner sollten als Selbstverständlichkeiten gelten.
Der Artikel "Inline-Skater: Schutz durch Helm und Versicherung" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Sicherheit, Fußgänger, Versicherung, Unfall" von "Michael Kirchberger" am 15. April 2016 veröffentlicht.
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