Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
80 km/h ''bei Nässe'' - solche Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatz irritieren viele Autofahrer. Denn sie wissen nicht, wann diese Tempolimits gelten. Reicht dafür bereits eine lediglich feuchte Fahrbahn oder muss es aus Eimern schütten?
Wann ist die Straße wirklich nass? Gerade im April mit seinen Wetter-Kapriolen kommen hierüber schnell Zweifel auf. Vor allem dann, wenn ein Tempolimit an den Straßenzustand gekoppelt ist. 80 km/h "bei Nässe" - solche Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatz irritieren viele Autofahrer. Gelten sie, wenn die Fahrbahn lediglich feucht ist oder muss es wie aus Eimern schütten? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich dazu keine Erläuterungen. Wann also liegt "Nässe" im Sinne des Gesetzgebers vor, und wann macht man sich strafbar?
Der Bundesgerichtshof räumt jetzt mit der Unsicherheit auf. Die obersten deutschen Richter haben "Nässe" gegenüber "Feuchtigkeit" abgegrenzt. Demnach ist die Straße nass, wenn die gesamte Fahrbahnoberfläche erkennbar ein durchgängiger Wasserfilm bedeckt - so dünn dieser gegebenenfalls auch sein mag. Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft.
Doch selbst wenn noch kein durchgehender Wasserfilm die Fahrbahn bedeckt, empfehlen Verkehrssicherheitsexperten, auf Fahrbahnabschnitten mit Tempolimits "bei Nässe" generell Vorsicht walten zu lassen. Denn diese Schilder werden in der Regel nur dann aufgestellt, wenn auf einer Autobahn oder Landstraße aus baulichen Gründen an diesen Stellen schnell Aquaplaning oder Rutschgefahr drohen. Deshalb ist dort eine vorsichtige Fahrweise grundsätzlich ratsam.
Wer ein Tempolimit "bei Nässe" ignoriert und dabei in einen Unfall verwickelt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Weisen Gutachter ein erhebliches Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung nach, dann drohen auch Leistungsbegrenzungen der Kaskoversicherung bis hin zu Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers gegen den Unfallverursacher.
Um auch "bei Nässe" sicherzugehen respektive zu fahren, hilft eine Faustregel: Wird von anderen Fahrzeugen Wasser hochgewirbelt oder schränkt Regen die Sicht ein, dann ist die Fahrbahn so nass, dass schon im eigenen Interesse das Tempo reduziert werden sollte.
Der Artikel "Erst mit Film ist die Straße nass" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Bußgeld, Ratgeber, Verkehrsschilder" von "Michael Kirchberger" am 29. März 2016 veröffentlicht.
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