Autoschaden

Schlagloch-Schäden: Die Größe entscheidet

Schlaglöcher durch Wassereinlagerungen im Asphalt, die bei Minusgraden gefrieren und den Bodenbelag aufsprengen, haben über den Winter manche Straße zur Kraterlandschaft gemacht. Wer haftet bei Schäden?


Schlaglöcher durch Wassereinlagerungen im Asphalt, die bei Minusgraden gefrieren und den Bodenbelag aufsprengen, haben über den Winter manche Straße zur Kraterlandschaft gemacht. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was bei einem Schlagloch-Schaden am Auto zu beachten ist und wer im Ernstfall für die Reparaturkosten aufkommt.

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch ein Schlagloch verursacht wurden, zum Beispiel an Achs- und Spurstangen oder Rädern, sind über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dies gilt nicht, sofern nur die Reifen beschädigt sind. "Es lohnt sich also, die Versicherungsleistungen genau zu vergleichen. Einige Angebote enthalten einen Rabattschutz. Dieser verhindert, dass der Versicherungsbeitrag nach einem Schaden steigt", sagt Frank Bärnhof.

Städte und Kommunen sind verpflichtet, mit Warnschildern auf Gefahren durch Schlaglöcher aufmerksam zu machen. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen. Die Chancen auf vollständigen Ersatz des Schadens sind jedoch eher gering. Zum einen muss der Autofahrer beweisen, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt. Zum anderen sind die Anforderungen an Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht einzelfallabhängig. So spielen unter anderem die Verkehrsbedeutung der Straße, Größe und Erkennbarkeit des Schlaglochs sowie erlaubte Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle.

Der Artikel "Schlagloch-Schäden: Die Größe entscheidet" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Autoschaden, Versicherung, Straßenbau" von "Michael Kirchberger" am 21. März 2016 veröffentlicht.

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