Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Eine Fahrt durch den Großstadt-Dschungel zeigt es deutlich: Mit den Vorfahrtsregeln steht so mancher Autofahrer auf Kriegsfuß. Einige Zeitgenossen interpretieren die Bestimmungen höchst abenteuerlich, andere wiederum pochen auf das Recht des Stärkeren
Eine Fahrt durch den Großstadt-Dschungel zeigt es deutlich: Mit den Vorfahrtsregeln steht so mancher Autofahrer auf Kriegsfuß. Einige Zeitgenossen interpretieren die Bestimmungen höchst abenteuerlich, andere wiederum pochen auf das Recht des Stärkeren. Fakt ist: Es besteht offenbar dringender Nachholbedarf, denn Vorfahrt ist mehr als nur die simple Faustregel "rechts vor links".
Wer beispielsweise aus einer verkehrsberuhigten Zone, etwa einer Spielstraße kommt, hat keine Vorfahrt. Hier gilt nicht automatisch die "Rechts-vor-links"-Regelung, sondern §10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), erklären dazu die Experten des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD). Und dieser Paragraph sieht das vorsichtige Ein- und Anfahren vor. Verkehrsteilnehmer, die aus einem Grundstück, einer Fußgängerzone, einem Feld- oder Waldweg herausfahren oder über einen abgesenkten Bordstein fahren, haben ebenfalls keine Vorfahrt: "rechts vor links" ist auch hier außer Kraft gesetzt.
Auch das Verhalten beim Kreisverkehr gleicht oft einem Glücksspiel. In der Regel gilt: Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt, die einfahrenden Fahrzeuge müssen warten. Fehlt das "Vorfahrt gewähren"-Schild, handelt es sich dagegen um einen kreisförmigen Knotenpunkt, hier wiederum gilt die Regelung "rechts vor links". Ganz wichtig: Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr haben Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, Vorrang (§9 Absatz 3 der StVO).
Für Verwirrung sorgen häufig Fahrbahn-Verengungen, wie zum Beispiel auf Autobahnen vor Baustellen. Hier gilt nicht etwa die Regelung, dass Fahrzeuge auf der Hauptspur Vorrecht haben, sondern das sogenannte "Reißverschlussverfahren". Fahrzeuge auf beiden Spuren haben abwechselnd Vorfahrt, und das direkt vor der Verengung und nicht schon hunderte Meter davor.
Auch wenn diese Situationen ganz klar geregelt sind, dürfen Verkehrsteilnehmer im Zweifel nicht auf ihr Recht beharren und die Vorfahrt erzwingen. Vielmehr hilft hier der Grundsatz "Rücksicht statt Risiko", um durch rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten eine Gefährdung von sich und anderen zu vermeiden.
Der Artikel "Vorfahrtsregeln: Mehr als nur "rechts vor links"" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Verkehrssicherheit, Verkehrsschilder, Verkehrserziehung" von "Ralf Loweg" am 16. Februar 2016 veröffentlicht.
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