Räumpflicht im Winter - Der Schneepflug muss nicht überall hin

Im Winter werden die großen Straßen meist schnell von Schnee geräumt. Verlassen können sich Autofahrer darauf jedoch nicht: Die Gemeinden sind längst nicht überall zum Räumen verpflichtet.

Autofahrer können im Winter nicht generell mit geräumten Straßen rechnen. Außerorts müssen Städte und Gemeinden laut ADAC nur besonders gefährliche und gefährdete Fahrbahnstellen von Schnee und Eis befreien. Innerorts kommen noch Übergänge an Kreuzungen sowie stark frequentierte und gekennzeichnete Fußgängerwege hinzu.

Auf Gehwegen besteht darüber hinaus keine Räum- und Streupflicht für die Kommunen, weder inner- noch außerorts. Vielmehr müssen in den meisten Gemeinden die Hausbesitzer auf Bürgersteigen einen 1,20 Meter breiten Streifen von Schnee freihalten, in der Regel von 7 bis 21 Uhr.

Bei Radwegen gilt innerorts die gleiche Regelung wie bei Gehwegen - nur stark frequentierte Strecken müssen geräumt werden. Außerorts existiert keine Räumpflicht. Ist der Radweg unbenutzbar, dürfen Radfahrer eine eventuelle Nutzungspflicht ignorieren und die Fahrbahn in Anspruch nehmen.

Der Artikel "Räumpflicht im Winter - Der Schneepflug muss nicht überall hin" wurde in der Rubrik NFZ & FUHRPARK mit dem Keywords "Räumpflicht im Winter" von "Holger Holzer/SP-X" am 14. Januar 2016 veröffentlicht.

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