Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Bei einer Massenkarambolage lässt sich im Nachhinein nur schwer nachvollziehen, wer die Schuld an welchem Schaden trägt. Deshalb haben die Kfz-Versicherer nun eine kulante Lösung gefunden.
Wer in einen Massenunfall verwickelt wird, muss sich um die Regulierung der Schäden zukünftig keine Sorgen mehr machen. Die deutschen Kfz-Versicherer haben zugunsten der Unfallbeteiligten eine neue Vereinbarung getroffen: Die jeweilige Assekuranz übernimmt Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto - auch wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.
Hintergrund: Wer den Unfall verursacht hat und wer wie viel Schuld am Unfallgeschehen trägt, bei einer Massenkarambolage häufig nicht zu ermitteln. Bislang trugen die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Kfz-Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten. Bei Schäden an Front und Heck sowie bei Totalschäden wurden zwei Drittel übernommen, bei einem reinen Frontschaden 25 Prozent.
Die neuen Regeln geben den Unfallopfern laut GDV mehr Sicherheit: Die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen. Auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Crash nicht angerechnet. Außerdem sinkt die grundsätzliche Hürde für die Anerkennung als Massenunfall von 50 auf 40 Fahrzeuge.Â
Ob ein Massenunfall im Sinne der Vereinbarung vorliegt, entscheidet ein Gremium des GDV. Grundlage sind Berichte der Polizei. Für eine freiwillige Regulierungsaktion müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Erstens darf die Polizei keinen Verursacher festgestellt haben, zweitens müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt gewesen sein - ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, reichen bereits 20 Fahrzeuge - und drittens muss das gesamte Unfallgeschehen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stattgefunden haben. Seit Beginn der freiwilligen Regulierungsaktionen im Jahr 1983 haben die deutschen Kfz-Versicherer laut GDV die Schäden von 17 Massenunfällen reguliert und dafür etwa sieben Millionen Euro aufgewendet.Â
Der Artikel "Kulante Regeln bei Massenkarambolage - Die Kfz-Versicherung zahlt" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Kulante Regeln bei Massenkarambolage" von "Hanne Lübbehüsen/SP-X" am 5. November 2015 veröffentlicht.
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