Irrtümer rund ums Fahrradfahren - Ach, das darf der?

Über Fahrradfahrer regen sich Autofahrer besonders gerne auf (und vice versa). Manchmal allerdings aus Unkenntnis völlig zu unrecht.

Zwischen Auto- und Fahrradfahrern kommt es gerade im Stadtverkehr häufig zu wenig schönen gestischen oder verbalen, in Einzelfällen sogar körperlich ausgetragenen Konflikten. Nicht selten liegt der Grund aber gar nicht in einem Fehlverhalten, sondern in der Unkenntnis bestehender Verkehrsregeln.

Häufig regen sich Autofahrer zum Beispiel auf, wenn Fahrradfahrer an einer roten Ampel rechts an der Fahrzeugschlage vorbei nach vorne bis zur Haltelinie rollen. Doch das ist durchaus erlaubt, worauf das Magazin ,,Auto Straßenverkehr" jetzt nochmals aufmerksam macht. Ebenso muss ein Radfahrer nicht unbedingt einen vermeintlichen Radweg nutzen. Vielmehr ist das nur dann vorgeschrieben, wenn dieser auch mit einem blauen Radwegschild gekennzeichnet sind. Steht ein solches Schild nicht am Wegrand, ist die Benutzungspflicht aufgehoben.

Umgekehrt glauben viele Biker, dass sie beim queren einer Straße so wie Fußgänger auf einem Zebrastreifen Vorfahrt haben. Das stimmt jedoch nicht. Die Vorfahrt ist lediglich auf Fußgänger beschränkt, wer mit einem Drahtesel unterwegs ist, muss diesen schieben, um Vorrang zu haben. Wer dagegen sein Rad fährt, muss Autos passieren lassen.

Gerne fahren Radler auch entgegen einer Einbahnstraße. Das ist aber nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild dies explizit freigibt. Ebenfalls nicht grundsätzlich erlaubt ist das Nebeneinanderfahren. Nur wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren. Ausnahme: Gruppen ab 16 Personen dürfen dies immer tun.

Der Artikel "Irrtümer rund ums Fahrradfahren - Ach, das darf der?" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Irrtümer rund ums Fahrradfahren" von "Adele Moser/SP-X" am 23. September 2015 veröffentlicht.

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