Neue HU-Regeln - ESP und Co. auf dem Prüfstand

Bei der HU wird nun auch die Elektronik geprüft. Für die Autofahrer ändert sich dadurch wenig - zumindest zunächst.

Bei der Hauptuntersuchung (HU) werden ab dem 1. Juli auch elektronische Sicherheits-Assistenten geprüft. Die Sachverständigen der Prüforganisationen ermitteln dann elektronisch über die im Fahrzeug montierte OBD-Schnittstelle, ob Systeme wie ESP, ABS oder Abstandsregler eingebaut sind. Auch Manipulationen an der Technik lassen sich unter Umständen erkennen.

Betroffen sind jedoch längst nicht alle Pkw, sondern nur solche, für die die entsprechenden Datensätze bereits vorliegen. Das ist laut der Sachverständigenorganisation KÜS vereinzelt schon bei Pkw mit Erstzulassung 2006 der Fall, ab 2012 betrifft es 100 Prozent der Fahrzeuge. Für den Halter ändert sich jedoch wenig. Er sollte lediglich mit einem leicht erhöhten Zeitaufwand für die Prüfung rechnen.

Für die Prüfung benutzen die Ingenieure einen neuartigen HU-Adapter, der an die seit Anfang der 2000er-Jahre bei jedem Pkw vorhandene OBD-Schnittstelle angeschlossen und mit einem Computer verbunden wird. Aktuell liest das Gerät nur wenige Informationen aus den diversen Steuergeräten des Fahrzeugs aus. Künftig soll der Umfang wachsen. Unter anderem kann dann auch die Funktionsfähigkeit von Assistenzsystemen gecheckt werden - das ist aktuell noch nicht der Fall.

Der Artikel "Neue HU-Regeln - ESP und Co. auf dem Prüfstand" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Neue HU-Regeln" von "Holger Holzer/SP-X" am 10. Juni 2015 veröffentlicht.

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