Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Eine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es nicht und ob man auf Elektrofahrrädern einen Helm tragen muss, ist umstritten. Das hat eine Gerichtsentscheidung nun geändert.
Mofa-Fahrer müssen einen Helm tragen, Rennradler tragen üblicherweise auch einen Kopfschutz. Für einen Radfahrer auf einem S-Pedelec sollte das gleiche gelten, befand das Landgericht Bonn und schuf damit eine Quasi-Helmpflicht.
Ausgangspunkt der Entscheidung war der Unfall eines Radlers, der auf einem so genannten Speed-Pedelec unterwegs war, ein Elektrofahrrad mit Tretunterstützung, das bis zu 40 km/h schnell fährt. Er stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Grund war ein Reifenplatzer, den Sachverständige darauf zurückführten, dass die Felge des Rades nicht für den montierten Breitreifen zugelassen war. Der Kläger wollte den Fahrradhändler haftbar machen.
Laut Gericht wäre der beklagte Händler vollumfänglich Schuld am Unfall gewesen, wenn der Verletzte einen Helm getragen hätte. Weil das nicht der Fall war, müsse der Verletzte die Hälfte der Schuld selbst tragen, zitiert die Deutsche Anwalthotline aus dem Urteil. Das Gericht verglich das Elektrofahrrad mit einem Rennrad, mit dem ähnliche Geschwindigkeiten erzielt werden. Rennradler tragen üblicherweise einen Helm. Außerdem gelte für andere motorisierte Zweiräder, wie für das Mofa, bereits ab 20 km/h eine Helmpflicht.
Bei Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h hätte es sich dem Radler förmlich aufdrängen müssen, zu seinem eigenen Schutz einen Helm zu tragen. Dass es keine gesetzliche Helmpflicht gibt, entlaste den Radler nicht von seiner Eigenverantwortung, so die Richter.
Ob es eine gesetzliche Helmpflicht für S-Pedelecs gibt, ist umstritten. Laut Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) geht das Verkehrsministerium davon aus, dass sie mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h unter § 21a Absatz 2 StVO fallen, Fahrer also einen Helm tragen müssen.
Der Artikel "Recht: Haftung nach Fahrradunfall - Quasi-Helmpflicht für schnelle Pedelecs" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Recht: Haftung nach Fahrradunfall" von "Hanne Lübbehüsen/SP-X" am 1. April 2015 veröffentlicht.
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