E-Mobil

Ausnahmeregelung für E-Transporter

Mit einer neuen Regelung will die Bundesregierung der E-Mobilität weiter auf die Sprünge helfen: Um die Verbreitung von Elektro-Kleintransportern zu fördern, dürfen diese Fahrzeuge ab sofort bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen mit einem Pkw Führerschein der Klasse B gefahren werden. Bisher war bei 3,5 Tonnen Schluss. Das Gewicht der Batterie wird jetzt aber bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen nicht mehr berücksichtigt. Diese Ausnahme-Verordnung hat jetzt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen. "Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es damit attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen," glaubt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.

Der Artikel "Ausnahmeregelung für E-Transporter" wurde in der Rubrik NFZ & FUHRPARK mit dem Keywords "E-Mobil, Recht, Führerschein" von "Rudolf Huber (vm)" am 31. Dezember 2014 veröffentlicht.

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