Warum Außenspiegel an Transportern häufiger beschädigt werden
Transporter und Nutzfahrzeuge sind im täglichen Einsatz besonderen Belastungen ausgesetzt. Dabei gehören beschädigte
Verliert ein Hartz-IV-Empfänger wegen einer Alkohol-Fahrt seinen Führerschein, müssen die Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht übernehmen. So hat das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 10 AS 2226/14) entschieden. Im verhandelten Fall hat die zuständige Behörde einem Autofahrer nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,52 Promille den Führerschein entzogen. Der Mann hat daraufhin die Übernahme der anfallenden Kosten inklusive einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und der hierzu benötigter Vorbereitungskurse in Höhe von insgesamt 2 400 Euro beantragt.
Das Jobcenter lehnte dies ab. Und das nach Ansicht des angerufenen Gerichts auch völlig zu Recht. Der Entzug der Fahrerlaubnis und die dadurch entstehenden Unkosten seien Folge strafbaren Verhaltens. Die Hartz-IV-Regelleistung solle zwar das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten, jedoch fallen Folgekosten von sozialschädlichem Verhalten nicht hierunter, erklären ARAG Experten.
Der Artikel "Hartz-IV-Empfänger müssen MPU selbst zahlen" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Recht, Führerschein, Kosten" von "Thomas Schneider (vm)" am 15. Oktober 2014 veröffentlicht.
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