Verkehr

Slalom auf dem Gehweg muss nicht sein

Der Bürgersteig ist das Revier der Fußgänger. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es aber oftmals anders aus. So gleicht der Fußgängerweg nicht selten einer Slalom-Strecke: Bistro-Tische, Kleinkinder auf Fahrrädern und Skate-Boarder setzen vielen Fußgängern zu. Dabei gibt es laut D.A.S-Experten auch für den Gehweg einige "Spielregeln".

So dürfen Kinder bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Dann geht´s ab auf die Straße. Die Eltern müssen hingegen die Straße oder den Fahrradweg benutzen. Wichtig auch: Auf dem Gehweg besteht nicht nur die Gefahr einer Kollision mit Fußgängern. Vielmehr kommen an Ein- und Ausfahrten die Autos mit ins Spiel.

Ob Skate- oder Waveboard-Fahrer auf dem Bürgersteig fahren müssen oder dürfen, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig definiert. Gelten die Bretter mit den vier oder zwei Rollen als "besondere Fortbewegungsmittel", gehören sie auf den Gehweg. Sind sie jedoch Sportgeräte, dürfen sie nur auf Halfpipes oder anderen Sportflächen genutzt werden.

Und dann gibt es vor allem im Sommer die vielen Cafes oder Eisdielen, die Sitzgelegenheiten direkt vor dem Lokal anbieten. Die vielen Tische und Stühle können dann schnell zum Ärgernis für Fußgänger werden. Deshalb: Augen auf und vor allem Rücksicht nehmen.

Der Artikel "Slalom auf dem Gehweg muss nicht sein" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Verkehr, Fahrrad, Fußgänger" von "Sarah Hall-Waldhauser (vm)" am 12. Juni 2014 veröffentlicht.

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