Verkehr

Rechts überholen nicht in jedem Fall verboten

Auf Autobahnen ist das Überholen auf der rechten Spur generell verboten. In Ausnahmefällen dürfen Autofahrer das aber trotzdem tun. Das gilt etwa in geschlossenen Ortschaften auf Straßen mit mehreren markierten Fahrstreifen. Dort darf der Fahrer die Spur frei wählen. Es ist auch erlaubt, rechts schneller zu fahren als links, erklärt Andreas Tepe von der R+V24-Versicherung. "Autofahrer sollten also damit rechnen, dass jemand auch mal auf der rechten Spur an ihnen vorbeizieht." Ebenfalls erlaubt ist das Vorbeifahren auf dem rechten Fahrstreifen, wenn der Fahrer auf der Autobahn hinter einer langsamen Kolonne herschleichen muss. Der Überholvorgang darf aber nur sehr vorsichtig vorgenommen werden.

Auf der Autobahnzufahrt zum Einfädeln darf richtig Gas gegeben und die herankommenden Fahrzeuge rechts überholt werden. Diese Ausnahmen von der "links überholen"-Regel in der Straßenverkehrsordnung kennen zwei von drei deutschen Autofahrern laut einer Umfrage des Versicherers jedoch nicht. Nur 31 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer sind richtig informiert. Außerdem wissen Ostdeutsche hier mit 39 Prozent richtiger Einschätzungen besser Bescheid als Westdeutsche mit 34 Prozent.

Der Artikel "Rechts überholen nicht in jedem Fall verboten" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Verkehr, Recht" von "Thomas Schneider (vm)" am 19. März 2014 veröffentlicht.

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