Recht

Diabetes verhindert Eignung zum Busfahrer

Manch zuckerkranker Mensch kann den Berufswunsch Busfahrer wohl an den Nagel hängen. Denn eine an Diabetes erkrankte Person mit einem stark erhöhten Blutzucker-Bindungswert erfüllt die gesundheitlichen Anforderungen zum Führen eines Busses nicht. So zumindest hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az. 7 K 3863/12). Die zuständige Behörde kann in diesem Fall die Ausstellung eines Führerscheins der Klassen D1, D1E, D und DE ablehnen.

Eben diese Fahrerlaubnis hatte ein Mann beantragt. Ein Eignungsgutachten vom TÜV hatte ihm bestätigt, dass er die nötige Orientierungsleistung und Reaktionsfähigkeit mitbringt. Vergebens. Er legte noch eine ärztliche Bescheinigung vor, in dem eine genauere Untersuchung der Diabetes-Erkrankung empfohlen wurde. Das Amt forderte daraufhin ein fachärztliches Gutachten. Dieses stellte laut der Deutschen Anwaltshotline einen erhöhten Blutzucker-Bindungswert von 11,2 Prozent fest. Daher verweigerte das Amt die Erteilung des Führerscheins.

Und das zu Recht, haben die Gelsenkirchener Richter entschieden und die anschließende Klage des Mannes abgelehnt. Der Kläger habe keinen Anspruch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis für die verschiedenen Fahrzeugklassen.

Der Artikel "Diabetes verhindert Eignung zum Busfahrer" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Recht, Bus und Bahn, Führerschein, Krankheit" von "Thomas Schneider (vm)" am 3. März 2014 veröffentlicht.

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