Fahren ohne Führerschein: Strafe droht
Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn Jugendliche mit
Wildunfälle gehören zu den häufigsten Autounfällen. Die Schäden können immens sein. Ob die Kfz-Versicherung das dann übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab - und vom Versicherungsvertrag.
mid Groß-Gerau - Falls es bei einem Wildwechsel zum Unfall kommt: Erst die Unfallstelle sichern, dann die Polizei anrufen. U. J. Alexander / Shutterstock
Wildunfälle gehören zu den häufigsten Autounfällen. Die Schäden können immens sein. Ob die Kfz-Versicherung das dann übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab - und vom Versicherungsvertrag. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung jetzt aufmerksam.
Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.
Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind.
Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen.
Ein paar Tipps, wie man sich bei einem Wildwechsel verhalten sollte: Nicht ausweichen, wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit größer als bei einem Zusammenstoß.
Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres.
Wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden durch ein Tier am eigenen Fahrzeug nicht auf. Sie ist für Schäden bei anderen zuständig und zahlt beispielsweise die kaputte Leitplanke oder das abgeknickte Verkehrsschild.
Bei einem Unfall mit einem Tier immer die Polizei oder den Jagdpächter anrufen. Tote Tiere niemals mitnehmen. Und: Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, muss die Unfallstelle gesichert werden.
Der Artikel "Wildwechsel: So verhalten sich Autofahrer richtig" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Wildunfall, Versicherung, Ratgeber, Autofahrer" von "Andreas Reiners" am 21. April 2021 veröffentlicht.
Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn Jugendliche mit
Im Februar 2024 sind in Deutschland rund 21 000 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen verletzt worden. Wie das
Ab dem 1. Mai 2024 können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt)
Der bevorstehende Maifeiertag hat spürbare Auswirkungen auf die Verkehrslage am letzten Aprilwochenende,
Bei einem internen Test in Wörth am Rhein haben Entwickler von Mercedes-Benz Trucks einen Prototypen des eActros 600