Opel präsentiert neues Nutzfahrzeug-Trio
Opel präsentiert die neue Generation de leichten Nutzfahrzeuge. Schon heute bestellbar, werden der kompakte neue
Monatelang haben Deutschlands Politiker über härtere Sanktionen für Autofahrer nachgedacht, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Der Aufschrei war groß, doch jetzt ist der neue Bußgeld-Katalog endlich auf dem Tisch.
mid Groß-Gerau - Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, muss künftig mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. CODUKA GmbH
Monatelang haben Deutschlands Politiker über härtere Sanktionen für Autofahrer nachgedacht, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Der Aufschrei war groß, doch jetzt ist der neue Bußgeld-Katalog endlich auf dem Tisch. Was das für die Verkehrsteilnehmer bedeutet und welche Änderungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht damit einhergehen, erklärt die Berliner Coduka GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de.
Die für viele Kraftfahrer wichtigsten Punkte sind die Regelungen zu drohenden Fahrverboten sowie die Bußgelder bei Tempoverstößen. Wer ein Tempo-30-Schild innerorts übersieht, muss den Führerschein, anders als in der letzten Novelle noch angestrebt, künftig nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird nun erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts fällig.
Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich im Vergleich zum ursprünglichen Bußgeldkatalog nahezu verdoppelt, wie man auch an den Bußgeldern innerorts sieht. Punkte und Fahrverbote bleiben hingegen, wie gehabt. Bis zum Spätsommer 2021 soll der neue Bußgeld-Katalog in Kraft treten. Hier ein Überblick:
Zu schnelles Fahren (Innerorts):
- Bis zu 10 km/h: 30 Euro
- 11-15 km/h: 50 Euro
- 16-20 km/h: 70 Euro
- 21-25 km/h: 1 Punkt und 115 Euro
- 26-30 km/h: 1 Punkt, 180 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
- 31-40 km/h: 2 Punkte, 260 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h: 2 Punkte, 400 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 2 Punkte, 560 Euro und 2 Monate Fahrverbot
- 61-70 km/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot
- Über 70 km/h: 2 Punkte, 800 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Zu schnelles Fahren (Außerorts):
- Bis zu 10 km/h: 20 Euro
- 11-15 km/h: 40 Euro
- 16-20 km/h: 60 Euro
- 21-25 km/h: 1 Punkt und 100 Euro
- 26-30 km/h: 1 Punkt und 150 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
- 31-40 km/h: 1 Punkt, 200 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
- 41-50 km/h: 2 Punkte, 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 2 Punkte, 480 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h: 2 Punkte, 600 Euro und 2 Monate Fahrverbot
- Über 70 km/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Weitere Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) betreffen das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe sowie auf Schutzstreifen. Dafür werden künftig 110 Euro fällig. Weiterhin wurde auch der Rettungsgasse mehr Wichtigkeit beigemessen. Derjenige, der keine bildet, bekommt nun neben 200 Euro Bußgeld auch ein Fahrverbot aufgedrückt. Darüber hinaus wurde auch das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz auf 55 Euro angehoben. Ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ebenfalls eingeführt worden. Das Bußgeld beträgt 55 Euro.
Der Artikel "Der neue Bußgeld-Katalog ist da" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Straßenverkehr, Politik, Bußgeld, Autofahrer, Ratgeber" von "Ralf Loweg" am 19. April 2021 veröffentlicht.
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